Datum16.01.2026 04:01
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Berliner Abgeordnetenhaus hat die Zahl der Ordnungsrufe zugenommen, von zehn im Jahr 2025 auf sechs im Jahr 2026. Die AfD-Fraktion erhielt sieben Ordnungsrufe, während SPD, Grüne und Linke jeweils einen erhielten. Zudem wurden sieben Rügen erteilt. Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld bemerkte einen raueren Ton im Parlament. In den letzten zehn Jahren blieb die Gesamtzahl der Ordnungsrufe jedoch konstant, mit etwa acht pro Jahr. Ordnungsrufe werden bei unangemessenen Äußerungen erteilt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Abgeordnetenhaus“. Lesen Sie jetzt „Zahl der Ordnungsrufe im Parlament steigt“. Die Zahl der Ordnungsrufe im Berliner Landesparlament hat deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr waren es zehn, 2024 nur sechs. In den beiden Jahren davor war es sogar jeweils nur einer. Sieben Ordnungsrufe ergingen 2025 an Abgeordnete der AfD-Fraktion, je einer an Abgeordnete der Fraktionen SPD, der Grünen und die Linke, wie das Abgeordnetenhaus auf dpa-Anfrage mitteilte. Hinzu kamen sieben Rügen - genauso viele wie 2024. Gerügt wurden je ein Mitglied der CDU- und der SPD-Fraktion, je zwei Mitglieder der Linke-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie ein Senatsmitglied. Den ersten Ordnungsruf 2026 gab es gleich bei der ersten Parlamentssitzung am Donnerstag: Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld (CDU) erteilte ihn einem Mitglied der AfD-Fraktion für die Bemerkung "Täter ans Pult" vor der Rede der Linke-Abgeordneten Elif Eralp, die über das Krisenmanagement des Senats im Zusammenhang mit dem Stromausfall nach einem mutmaßlich linksextremistischen Brandanschlag sprechen wollte. Seibeld hatte bereits im vergangenen Mai festgestellt, der Tonfall und die Stimmung im Parlament seien rauer geworden. In den vergangenen zehn Jahren blieb die Zahl der Ordnungsrufe allerdings etwa auf gleichem Niveau: 2021 gab es nach der Statistik des Abgeordnetenhauses neun Ordnungsrufe, in den fünf Jahren der Legislaturperiode von 2016 bis 2021 insgesamt 39, also durchschnittlich nicht ganz acht pro Jahr. Das Präsidium des Berliner Landesparlaments kann einen Ordnungsruf erteilen, etwa wenn Abgeordnete unangemessen provozieren, Schimpfworte verwenden oder andere beleidigen. Einem Abgeordneten kann das Wort entzogen werden, wenn er in der Debatte über ein Thema dreimal zur Ordnung gerufen wird. Bei der Entscheidung über Ordnungsrufe und Rügen gibt es einen Ermessensspielraum. © dpa-infocom, dpa:260116-930-552202/1