Schülerin erwürgt: Mord an 14-Jähriger – Landgericht Kassel verhandelt neu

Datum16.01.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Fall der erwürgten 14-Jährigen aus Bad Emstal verhandelt das Landgericht Kassel erneut, nachdem der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil teilweise aufgehoben hat. Ein 20-jähriger Bekannter, der die Tat gestand, war zu fast 12 Jahren Haft verurteilt worden. Die Karlsruher Richter kritisierten Rechtsfehler bei der Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes, was zu einem milderen Strafmaß geführt hatte. Das Landgericht muss nun das Urteil neu fassen, der nächste Termin ist für den 23. Januar angesetzt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schülerin erwürgt“. Lesen Sie jetzt „Mord an 14-Jähriger – Landgericht Kassel verhandelt neu“. Das Landgericht Kassel befasst sich ab Freitag (9.00 Uhr) erneut mit dem Fall einer getöteten 14-Jährigen aus Bad Emstal (Landkreis Kassel). Die Schülerin war im September 2023 erwürgt worden. Ein damals 20 Jahre alter Bekannter der Jugendlichen hat die Tat gestanden. Er war bereits im Mai 2024 unter anderem wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen sollte. Zudem ordnete die zuständige Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.  Die Staatsanwaltschaft ging in die Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf, weil das Gericht zwar nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt, dabei aber trotzdem Paragraf 106 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) für Heranwachsende angewandt hatte. Daher blieb das Strafmaß unter der von der Anklage geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe.  Die Anwendung des Paragrafen 106 JGG weise "durchgreifende Rechtsfehler" auf, argumentierten die Karlsruher Richter. Die Strafe nach ihm zu vollziehen sei unwirksam. Der Strafausspruch halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Neben ihm hob der BGH auch die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung sowie der Vollziehung der Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt auf. Die Verurteilung wegen Mordes wurde nicht beanstandet.  Der Fall muss nun von einer anderen Jugendkammer des Landgerichts erneut verhandelt und entschieden werden. Das Landgericht hat zunächst einen weiteren Termin am 23. Januar anberaumt. © dpa-infocom, dpa:260116-930-552073/1