Datum20.10.2025 17:30
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Gesetzesreform zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung. Ziel ist es, die Nachfragestrafbarkeit zu erweitern, sodass auch Kunden von ausgebeuteten Arbeitskräften in Branchen wie Nagelstudios und Bau strenger bestraft werden können. Zudem soll der Tatbestand des Menschenhandels auf Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat ausgeweitet werden. Grundlage sind neue Vorgaben der Europäischen Union. Ein Entwurf wurde bereits zur Stellungnahme an Verbände und Bundesländer versendet.
InhaltIm Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel strebt Stefanie Hubig eine Gesetzesreform an. Menschenhandel soll demnach in mehr Bereichen als bislang geahndet werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt mit einer Gesetzesreform ein effektiveres Vorgehen gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung an. So sollen künftig in noch mehr Bereichen als bislang Kunden von Ausbeutungsopfern plant werden können. Ein entsprechender Entwurf der Ministerin wurde zur Stellungnahme an Verbände und die Bundesländer versandt. Demnach soll die sogenannte Nachfragestrafbarkeit in Zukunft nicht nur für Freier gelten, die wissentlich sexuelle Dienstleistungen von Opfern von Zwangsprostitution in Anspruch nehmen, sondern auch für Kunden in anderen Bereichen. Strafbar machen würde sich lauf Entwurf etwa, wer in einem Nagelstudio oder in der Baubranche wissentlich Leistungen von Menschen in Anspruch nimmt, die ausgebeutet werden. Zudem soll der Tatbestand des Menschenhandels ausgeweitet werden und so künftig auch Ausbeutungsformen im Bereich der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat umfassen. Grundlage hierfür sind neue Vorgaben der Europäischen Union. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.