Datum14.01.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRHessens Stromnetz steht im Fokus der Diskussion um kritische Infrastrukturen, insbesondere nach Stromausfällen in mehreren Städten. Experten warnen vor Risiken durch Sabotage und Naturereignisse, betonen jedoch die Notwendigkeit eines effektiven Notfallmanagements. Innenminister Poseck sieht Hessen gut vorbereitet, kritisiert aber die unzureichende Notstromfähigkeit in vielen Bereichen. Das geplante Kritis-Dachgesetz soll strengere Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen einführen, steht aber in der Kritik, da es zu spät und zu begrenzt kommt. Bevölkerungsschutz und Eigenvorsorge sind zentrale Themen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kritische Infrastrukturen“. Lesen Sie jetzt „Sabotage, Flut, Blackout – wie stabil ist Hessens Stromnetz?“. Bei Stromausfällen wegen technischer Pannen in Neu-Isenburg, Königstein und Bad Soden waren Tausende Menschen zuletzt einige Stunden ohne Strom. In Berlin waren es nach einem mutmaßlich linksextremistischen Brandanschlag auf die Stromversorgung Zehntausende tagelang. Wäre so ein Szenario auch in Hessen möglich? Fragen und Antworten. "Die kritischen Infrastrukturen haben alle ihre neuralgischen Punkte und sind verletzlich gegen Sabotagen, Unfälle und Naturereignisse", sagte Manuel Atug. Er ist Gründer und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft "Kritische Infrastrukturen" (AG Kritis), einer unabhängigen Arbeitsgruppe von Fachleuten für den Schutz kritischer Infrastrukturen. "Deshalb ist die Frage nicht, wie anfällig sie sind, sondern wie gut wir gegen mögliche Ereignisse aufgestellt sind", erklärte der Experte für Cybersicherheit und Bevölkerungsschutz aus Hanau. Mit den richtigen Maßnahmen bleibe eine Störung eine Störung. "Mit falschen oder unzureichenden Maßnahmen kann eine Störung hingegen zu einer Krise oder Katastrophe werden." Es brauche ein funktionierendes Notfallmanagement mit Krisenkommunikation und Krisenstab sowie die schnelle Versorgung mit Ersatzleistungen. In Berlin etwa habe es keine sogenannte Redundanz, also keinen alternativen Versorgungsweg für das Gebiet, gegeben. Die Zerstörung der Kabeltrasse habe daher zwangsläufig zu einem großflächigen Stromausfall geführt. In dieser Hinsicht sei Hessen zwar besser aufgestellt. "Aber das hilft natürlich auch nur gegen bestimmte Szenarien." Für den Fall einer Flut, wie sie etwa im Sommer 2021 vor allem Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen getroffen habe, seien fast alle Bundesländer nicht ausreichend ausgestattet. Hessens Innenminister Roman Poseck sieht das Bundesland gut auf Krisenfälle vorbereitet. "Ein wichtiger Baustein ist der im Jahr 2023 von der Landesregierung eingerichtete Sicherheits- und Resilienzrat", erläuterte der CDU-Politiker. Er verzahne im Austausch der Ressorts miteinander deren Maßnahmen zur Krisenvorsorge. Ebenfalls gut aufgestellt sei Hessen bei der Notstromfähigkeit des Katastrophenschutzes und beim Austausch des Landes mit den Betreibern kritischer Infrastruktur. "Dennoch kann ein Stromausfall, zum Beispiel durch einen Anschlag, niemals gänzlich ausgeschlossen werden", betonte Poseck. Hessen stehe daher im intensiven Austausch mit den Energieversorgern, um sich bestmöglich auf Ausfälle vorzubereiten und diese so gering wie möglich zu halten. Ein großflächiger, langandauernder Stromausfall ist nach Angaben des hessischen Innenministeriums ein besonderes Schlüsselszenario im Bevölkerungsschutz. Denn nahezu alle anderen kritischen Infrastrukturen seien von der Stromversorgung abhängig. Zudem beeinträchtige eine Unterbrechung der Stromversorgung massiv den Sektor der Informationstechnik und Telekommunikation. Hessen habe hierfür bereits frühzeitig planerische Grundlagen geschaffen, darunter die "Rahmenempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, langandauerndem Stromausfall". Zudem habe das Land seit Jahren kontinuierlich und mit einer Offensive über 100 Millionen Euro in die Ausstattung des Brand- und Katastrophenschutzes investiert. Dazu zählten mobile Notstromaggregate und Sondereinsatzmittel, die landesweit zur Unterstützung von Kritis und zum Betrieb von Betreuungsstellen eingesetzt werden könnten. "Somit hat jeder Landkreis ein Großstromaggregat zur Unterstützung der Versorgung von Kritis als auch kleinere Stromaggregate für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit unserer Katastrophenschutzeinheiten bei Stromausfall erhalten." Zusätzlich würden Krisenstäbe regelmäßig geschult. Die AG Kritis fordert laut Atug unter anderem, die Telekommunikation von der Stromversorgung abzukoppeln. "In einer Notlage ist zunächst das Allerwichtigste, dass man kommunizieren und Informationen erhalten kann, und dass die Menschen in der Lage sind, ihre Verwandten, Freunde und Bekannte zu kontaktieren." Innenminister Poseck spricht sich dafür aus, die Transparenzregeln für kritische Infrastruktur in den Blick zu nehmen, "damit offene Informationen nicht zu einem Sicherheitsrisiko werden." Bisweilen seien Lagepläne von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur mit verhältnismäßig geringem Aufwand auch im Internet auffindbar. "Hier müssen wir in Hessen besser werden und dabei ein Gleichgewicht zwischen Informationsfreiheit und sensiblen Schutzinteressen finden", erläuterte Poseck. Der Schutz kritischer Infrastruktur müsse systemischer gedacht werden, erklärte überdies sein Ministerium. "Kritis sind eng miteinander verflochten und voneinander abhängig. Fällt eine Infrastruktur aus, kann dies Kaskadeneffekte in zahlreichen weiteren Bereichen auslösen – besonders deutlich wird dies bei Stromversorgung und Telekommunikation." Ziel müsse es daher sein, die einzelnen Infrastrukturen so auszustatten, dass sie ihre Funktionsfähigkeit möglichst lange eigenständig aufrechterhalten können. "Ein zentraler Baustein hierfür ist die Notstromversorgung." Derzeit seien nur wenige Kritis-Bereiche umfassend abgesichert, meist dort, wo es gesetzliche Verpflichtungen gebe, wie in Krankenhäusern und großen Viehbetrieben. "Insgesamt ist die Notstromfähigkeit in Deutschland bislang unzureichend ausgeprägt und muss deutlich verbessert werden." Der aktuelle Stromausfall in Berlin zeige erneut, dass der Schutz kritischer Infrastruktur weiterentwickelt und an die veränderte Gefährdungslage angepasst werden müsse, erklärte das Ministerium. "Der bisherige kooperative Ansatz, der auf freiwilligen Selbstverpflichtungen der Betreiber basiert, hat sich grundsätzlich bewährt. Angesichts zunehmender Krisen, einer verschärften Bedrohungslage und aktueller Ereignisse reicht er jedoch allein nicht mehr aus." Das sogenannte Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen sowie Bußgelder bei Regelverstößen vor. Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen allerdings nur solche Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Infrastruktur-Einrichtungen künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturereignissen zu schützen. Außerdem sind die Betreiber aufgefordert, für mögliche Ausfälle vorzusorgen. Bund und Länder seien sich einig, dass verbindlichere gesetzliche Regelungen erforderlich seien, erklärte das Ministerium dazu. Mit dem angekündigten Kritis-Dachgesetz wolle der Bund hierfür einen Rahmen schaffen. "Aus Sicht der Länder muss dieses Gesetz jedoch breiter greifen." Im Gesetzentwurf sei ein Schwellenwert von 500.000 versorgten Personen definiert, die eine Kritis-Anlage versorgen müsse, damit sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle. "Der Bundesrat hat daher im November 2025 gefordert und beschlossen, den Anwendungsbereich des Gesetzes auszuweiten und bundesweit einheitliche Standards zu schaffen." Der Sicherheits- und Krisenmanagement-Experte Atug sieht den Gesetzentwurf kritisch. Für ihn kommt das Kritis-Dachgesetz zu spät und greift zu kurz. Es klammere fast die gesamten staatlichen Stellen aus. Zudem würden die konkreten Schutzmaßnahmen erst im Jahr 2030 veröffentlicht. Mit Budgetierungen und Ausschreibungen zur Umsetzung tue sich erst ab etwa 2035 bis 2040 wirklich etwas. Zudem seien die Bußgelder bei Verstößen viel zu gering bemessen. Eigenvorsorge sei ein wesentlicher Bestandteil der Resilienz, betonte das Ministerium. Staatliche Hilfe baue grundsätzlich auf der Selbsthilfe der Bevölkerung auf und ergänze diese insbesondere für vulnerable Gruppen. "Der jüngste Vorfall in Berlin zeigt erneut, dass die Vorbereitung auf Stromausfälle – sowohl bei Betreibern als auch in der Bevölkerung – weiter gestärkt werden muss." Jeder Einzelne könne durch Vorbereitung und Aufmerksamkeit dazu beitragen, auf Krisen besser vorbereitet zu sein, erläuterte Poseck. Atug appellierte an die Bevölkerung, "unaufgeregt und verantwortungsbewusst" für mögliche Notfälle vorzusorgen. "Eine resiliente Gesellschaft funktioniert nur, wenn alle mitmachen." Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe biete Ratgeber und Checklisten für Krisen und Katastrophen. Empfohlen werde darin beispielsweise, einen Notvorrat für mehrere Tage anzulegen. © dpa-infocom, dpa:260114-930-541370/1