Datum14.01.2026 01:41
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert strengere Gesetze gegen sexualisierte KI-Bilder, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen besser zu schützen. Sie betont, dass bestehenden rechtlichen Rahmen nicht ausreichen und dringt auf Anpassungen im Strafrecht, um gezielt gegen digitale Bildmanipulationen vorzugehen. Besonders bedenklich ist die Erstellung solcher Bilder von Kindern. Hubig weist Kritik an möglichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit zurück und betont, dass die Freiheit dort endet, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ihr Ministerium arbeitet an einem digitalen Gewaltschutzgesetz.
InhaltDie Bundesjustizministerin drängt auf strengere Gesetze zum Schutz vor Deepfakes wie sie beispielsweise Grok erstellt. "Mit Zensur hat das nichts zu tun", sagt Hubig. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ein härteres Vorgehen gegen das Erstellen und Verbreiten mit Künstlicher Intelligenz erzeugter sexualisierter Bilder gefordert. "Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen. Es muss einfacher werden, sich gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu wehren", sagte Hubig der Neuen Osnabrücker Zeitung. Auch das Strafrecht müsse nachgeschärft werden, sagte die Ministerin. "Wir brauchen Straftatbestände, die das Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren." Hintergrund sind etwa von der KI Grok auf Elon Musks Onlineplattform X generierte sexualisierte Bilder. "Ich finde es fürchterlich, wenn mit KI-Tools wie Grok massenhaft anzügliche Bilder von Frauen erzeugt werden", sagte Hubig. Dabei würden Frauen zu Objekten herabgesetzt. Besonders verwerflich sei die Erstellung sexualisierter KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen. "Das dürfen wir nicht hinnehmen", sagte Hubig. Zwar könnten Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellung mit Kindern und Jugendlichen bereits heute mit hohen Strafen geahndet werden, auch KI-generierte Bilder könnten darunter fallen. Zudem gebe es rechtliche Möglichkeiten gegen manipulierte Bilder von Erwachsenen. Laut Hubig reicht das aber nicht aus. Ihr Ministerium arbeite deswegen an einem Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz."Wir wollen angemessene Strafen für Deepfakes, die die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen", sagte Hubig. Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist die bundesweite Anlaufstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern. Unter 0800 22 55 530 erhalten Menschen kostenfrei und anonym Unterstützung. Das Onlineangebot des Hilfetelefons für Jugendliche ist zu finden unter nina-info.de. Ein weiterer Aspekt sei die bessere Durchsetzbarkeit eigener Rechte. Betroffene müssten erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Bilder schnell gestoppt und sie von den Plattformen entfernt würden. Das könne auch bedeuten, dass Accounts, über die immer wieder "schwere Rechtsverletzungen" begangen würden, von den Plattformen zeitweise gesperrt werden müssten. Vorwürfe, damit werde die Meinungsfreiheit eingeschränkt, wies Hubig zurück. "Mit Zensur hat das nichts zu tun", sagte die Ministerin. Die Meinungsfreiheit ende dort, "wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden". Ein Verbot von Software oder das Abschalten von Plattformen strebe sie nicht an. Die Regulierung liege weitgehend bei der EU; sie unterstütze die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingeleitete Überprüfung von X und Grok, sagte Hubig.