Datum13.01.2026 09:01
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Jahr 2025 ist die Zahl der Organspender und Spenderorgane in Bayern im Gegensatz zum bundesweiten Trend leicht gesunken, mit 143 Spendern und 454 entnommenen Organen. Während die bundesweiten Zahlen an Spendern und entnommenen Organen gestiegen sind, bleibt der Mangel an Spenderorganen ein zentrales Problem. Die DSO betont die Notwendigkeit der Widerspruchsregelung, um die potenziellen Spender zu identifizieren und die Spendenraten zu erhöhen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesellschaft“. Lesen Sie jetzt „Weniger Organspender und Spenderorgane in Bayern“. Entgegen dem bundesweiten Trend ist die Zahl der Organspender sowie der Spenderorgane in Bayern im Jahr 2025 leicht zurückgegangen. Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mitteilte, gab es im Freistaat 143 Organspender (2024: 157) und 454 Spenderorgane (2024: 497). Die in Bayern entnommenen Organe werden bundes- oder weltweit vergeben. In der Jahresstatistik sind der DSO zufolge Lebendspenden nicht eingerechnet. Bundesweit stieg die Zahl der Organspender den Angaben nach um 32 auf 985. Das sei der höchste Wert seit 2012. Die Zahl der in Deutschland entnommenen Spenderorgane stieg von 2.855 auf 3.020. Jedoch: Die Zahl der Spenderorgane reiche weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen, hieß es von der DSO. Leicht gestiegen ist in Bayern die Zahl der transplantierten Organe, also jene Organe, die bundesweit oder im Ausland entnommen und im Freistaat transplantiert worden sind. Die meisten Organspender gab es laut DSO in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Zahl betrug in diesen drei Ländern zusammengenommen gut 16 Organspender pro eine Million Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt bei fast 12 Organspendern je einer Million Einwohner. Axel Rahmel, medizinischer Vorstand bei der DSO, bezeichnete den bundesweiten Anstieg an Organspendern als "ermutigendes Signal" und fügte an: "Der Mangel an Spenderorganen besteht weiterhin." Problematisch sei, dass in vielen Fällen nicht klar ist, wie der potenzielle Spender zur Organspende steht, weil kein entsprechender Ausweis vorliegt. Deswegen spricht sich der DSO noch einmal für die Widerspruchsregelung aus.Dabei gilt jeder Bürger grundsätzlich als Organspender, solange er nicht aktiv widersprochen hat. Nach geltendem Recht muss man einer Spende zustimmen. © dpa-infocom, dpa:260113-930-536693/1