Berufungsprozess: Melanie Müller wegen Hitlergruß-Vorwurf zu Geldstrafe verurteilt

Datum12.01.2026 14:49

Quellewww.zeit.de

TLDRMelanie Müller wurde im Berufungsprozess wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitz zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt, was deutlich geringer ist als das ursprüngliche Urteil von 80.000 Euro. Die Vorsitzende Richterin erklärte, die Sängerin habe sich nach dem Konzert von ihrem Publikum mitreißen lassen und den rechten Arm erhoben. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Müller hatte gegen das vorherige Urteil Berufung eingelegt.

InhaltErneut wird die Schlagersängerin Melanie Müller wegen Hitlergruß-Vorwürfen verurteilt. Die Geldstrafe im Berufungsprozess fällt aber deutlich geringer aus. Die Schlagersängerin Melanie Müller ist wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitzes auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den gesteckten rechten Arm nach oben zu strecken, sagte Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig. Müller wurde nun zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro (insgesamt 3.500 Euro) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe über insgesamt 80.000 Euro verurteilt, aufgeteilt auf 160 Tagessätze zu je 500 Euro. Dagegen hatte Müller Berufung eingelegt. Dieser Artikel wird aktualisiert.