Datum12.01.2026 14:18
Quellewww.zeit.de
TLDRCDU-Umweltsenatorin Ute Bonde fordert Änderungen im Naturschutzgesetz, um bei starkem Glatteis den Einsatz von Streusalz in Berlin zu erlauben. Derzeit ist der Einsatz von Streusalz auf Grundstücken umfassend verboten, mit Ausnahmen für die Stadtreinigung. Bonde argumentiert, dass Ausnahmen in Extremfällen nötig sind, um die Sicherheit, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen, während winterlicher Glätte zu gewährleisten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wetter“. Lesen Sie jetzt „CDU-Umweltsenatorin fordert Ausnahmen für Streusalz-Verbot“. Bei starker Glatteisgefahr sollte der Einsatz von Streusalz in Berlin nach Meinung von Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) ausnahmsweise erlaubt werden. Bonde forderte das Abgeordnetenhaus angesichts der aktuellen Glättewarnungen auf, so schnell wie möglich das Naturschutzgesetz zu ändern, damit "wir in Fällen von extremer Glätte ausnahmsweise die Verwendung von Tausalz ermöglichen können". Derzeit ist nach dem Gesetz die Verwendung von Streusalzen oder anderen Auftaumitteln generell auf Grundstücken verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Stadtreinigung BSR auf besonderen Straßen. Mit einer Regelung für Ausnahmesituationen könnte "der Glätte auch durch Tausalz zeitlich begrenzt" begegnet werden, so Bonde. "Damit soll sichergestellt werden, dass gerade auch Ältere und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch bei Winterglätte sicher durch die Stadt kommen." © dpa-infocom, dpa:260112-930-533151/1