Datum12.01.2026 14:05
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Bundesländer in Deutschland fordern ein umfassendes Verbot von Blitzer-Warn-Apps, während der Besitz dieser Apps erlaubt bleibt, aber die Nutzung während der Fahrt verboten ist. Der Bundesrat kritisiert, dass die Apps das Autofahren zu riskantem Verhalten anregen. Ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt, dass solche Apps beispielsweise in Frankreich gänzlich verboten sind. Das Bundesverkehrsministerium lehnt das Verbot ab und betont die Bedeutung von Kontrolldichte und Ahndung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
InhaltAutofahrer dürfen Geräte und Apps, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, besitzen – aber nicht während der Fahrt nutzen. Der Bundesrat fordert eine strengere Regel, doch nach schneller Klarheit sieht es nicht aus. Eine Blitzerwarnapp im Auto zu nutzen, ist in Deutschland verboten – ihr Besitz allerdings nicht. Nun fordern die Bundesländer ein umfassendes Verbot. Es dürfe nicht weiter von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhängig sein, heißt es demnach in einer Stellungnahme des Bundesrats, die der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf vorliegt. Laut dem Bericht kritisieren die Länder, die Apps würden in App Stores zum Beispiel "mit den Worten angepriesen, die App habe der Person schon viele Male den Lappen bewahrt". Für die Kritiker ist das kein tragbarer Zustand. In anderen Ländern wie Frankreich seien solche Apps gänzlich verboten, heißt es weiter. Das deutsche Verbot müsse "an die Praxis im europäischen Ausland angeglichen werden", fordern die Länder dem Bericht zufolge. Das Bundesverkehrsministerium lehnt die Länderpläne ab. Eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sagte der "Rheinischen Post", es komme viel mehr auf die Kontrolldichte und Ahndung der Nutzung an. Bereits nach geltendem Recht sei es nämlich untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Die Sprecherin sagte weiter, eine Ahndung und wirksame Sanktionierung sei daher von großer Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. "Hierbei ist die Ahndungsdichte beziehungsweise die Kontrollhäufigkeit entscheidend." Dies obliege den Bundesländern, hieß es weiter. Apps oder Gadgets, die vor Blitzern warnen, sind unterwegs verboten. Wird man als Fahrerin oder Fahrer bei dem "betriebsbereiten Mitführen" davon erwischt, drohen ein Bußgeld plus ein Punkt in Flensburg. Wer sein Warngerät bei einer Kontrolle schnell verschwinden lässt oder überzeugend darlegt, dass die Blitzerwarnfunktion nicht eingeschaltet ist, kommt meist glimpflich davon.