Datum11.01.2026 12:23
Quellewww.zeit.de
TLDRMarine Le Pen steht vor einem Berufungsgericht in Paris wegen Vorwürfen der Veruntreuung von EU-Geldern. Das Urteil, das im Sommer erwartet wird, könnte ihre Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 entscheiden. Le Pen wurde in erster Instanz zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, verurteilt und erhielt ein fünfjähriges Wahlverbot. Sie bestreitet die Vorwürfe und könnte sich im Falle eines Freispruchs erneut zur Wahl stellen. Ihr möglicher Nachfolger, Jordan Bardella, gilt als vielversprechender Kandidat.
InhaltMarine Le Pen muss sich erneut vor Gericht verantworten. Das Urteil könnte die Kandidatenfrage für die Präsidentschaftswahl 2027 in Frankreich entscheiden. Für die Präsidentschaftswahl 2027 in Frankreich steht ein entscheidender Gerichtsprozess an: Die Fraktionschefin der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) Marine Le Pen muss sich ab Dienstag vor einem Berufungsgericht in Paris wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern verantworten. Das Urteil, das im Sommer erwartet wird, könnte darüber entscheiden, ob Le Pen erneut bei der Präsidentschaftswahl kandidieren darf oder die Kandidatur an den 30-jährigen RN-Parteichef Jordan Bardella abgibt. Von den ursprünglich 24 Angeklagten sind zwölf in Berufung gegangen, darunter Le Pen selbst, ihr ehemaliger Lebensgefährte Louis Alliot, sowie die Parteigrößen Wallerand de Saint-Just und Bruno Gollnisch. Auch Le Pens Sekretärin Catherine Griset, mittlerweile EU-Abgeordnete, ist unter den Berufungsklägern. Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen vor, ein von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen etabliertes System ausgebaut zu haben, um Gehälter von Parlamentsassistenten zur Sanierung der Parteifinanzen zu nutzen. Zu den fraglichen Assistenten zählt etwa Thierry Légier, ehemaliger Leibwächter von Jean-Marie Le Pen und später Personenschützer von Marine Le Pen. Die Ermittlungen stützen sich auf ein Organigramm der Partei, das Assistenten von EU-Abgeordneten auf Posten aufführt, die mit ihren offiziellen Aufgaben nicht vereinbar waren. Le Pen bestreitet die Vorwürfe und betont, die Assistenten hätten einen Pool gebildet und seien nicht einzelnen Abgeordneten zugeordnet gewesen. In erster Instanz wurde sie zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und zwei umwandelbar, sowie einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Ein fünfjähriges Verbot, bei Wahlen anzutreten, trat sofort in Kraft. Die übrigen Strafen wurden durch die Berufung suspendiert. Sollte das Berufungsgericht das Kandidaturverbot bestätigen, will Le Pen nach eigener Aussage zugunsten von Bardella verzichten, auch wenn sie noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen könnte. Bardella gilt laut Umfragen als aussichtsreicher Kandidat. Er betont seine Treue zu Le Pen: "Ich werde immer loyal zu ihr sein", sagte er. Nach einer Umfrage vom November könnte Bardella die Stichwahl gewinnen, unabhängig davon, welcher Kandidat gegen ihn antritt. Im Falle eines Freispruchs könnte Le Pen voraussichtlich ein viertes Mal als Präsidentschaftskandidatin antreten – mit laut Umfragen besseren Chancen als je zuvor. Der Schaden durch die mutmaßliche Veruntreuung wird auf 4,3 Millionen Euro beziffert, wovon 1,1 Millionen Euro zurückerstattet wurden. Le Pen bezeichnet das Urteil gegen sie als "politisch motiviert" und gibt sich kämpferisch. Der RN ist aktuell erfolgreicher denn je, auch dank Le Pens Kurswechsel weg von den extremen Positionen ihres Vaters. Le Pen und Bardella vertreten jedoch beide eine migrantenfeindliche, europaskeptische Haltung.