Datum11.01.2026 04:30
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Kampf gegen illegale Autorennen in Berlin plant Justizsenatorin Felor Badenberg strengere Maßnahmen gegen Autovermieter. Eine Gesetzesinitiative soll im Februar 2024 im Bundesrat eingebracht werden, um Vermietern die Verantwortlichkeit für die Bereitstellung von Fahrzeugen an die organisierte Kriminalität zuzuweisen. Derzeit werden zahlreiche Verfahren wegen Raserei geführt, da Berlin als Hotspot für illegale Rennen gilt. Die Justiz hat seit 2017 in über 6.000 Fällen ermittelt, was die Dringlichkeit dieser Maßnahmen unterstreicht.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kampf gegen Raserei“. Lesen Sie jetzt „Illegale Autorennen - härtere Maßnahmen gegen Vermieter“. Im Kampf gegen illegale Autorennen auf Berlins Straßen will Justizsenatorin Felor Badenberg härter gegen Autovermieter vorgehen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative soll nach Plänen der CDU-Politikerin im Februar in den Bundesrat eingebracht werden. "Die Verantwortung muss dort greifen, wo Gefahr entsteht – bei konsequenter Einziehung der Autos, die solche Straftaten ermöglichen", sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten im Herbst auf ihren Vorschlag ein entsprechendes Vorgehen beschlossen. Ausgangspunkt sei ein Phänomen, das in Metropolregionen stetig zunehme und in Berlin längst gängige Praxis geworden sei, so die Justizsenatorin: "Speziell zu diesem Zweck gegründete Unternehmen überlassen der Organisierten Kriminalität hochwertige Kraftfahrzeuge, die als Tatmittel genutzt werden – etwa für illegale Autorennen oder als Drogenfahrzeuge." Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) ging laut Badenberg im vergangenen Jahr von etwa 60 einschlägigen Unternehmen mit etwa 2.200 Fahrzeugen aus. Im Jahr 2023 seien es noch rund 40 Firmen gewesen. Derzeit ist es laut Badenberg kaum möglich, Autos einzuziehen, mit denen eine Straftat begangen wurde. Dies gehe nur, wenn der Vermieter "aktiv mitgewirkt" habe, dass ein Fahrzeug als Tatmittel verwendet wurde. In der Praxis sei es jedoch kaum möglich nachzuweisen, dass eine Firma grob fahrlässig gehandelt habe oder gar ein Vorsatz beim Abschluss des Mietvertrags bestand. "Damit droht den kriminellen Mietern kein nennenswerter Vermögensverlust noch beeinträchtigt es das Geschäftsmodell von Vermietern, die mit der Organisierten Kriminalität zusammenwirken", so Badenberg. Bei der Justiz führt die Raserei auf Berlins Straßen zu Hunderten Verfahren: Im vergangenen Jahr ermittelten Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben in 876 Fällen. Seit einer Gesetzesverschärfung vor rund acht Jahren ist dies die zweithöchste Zahl, wie Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann sagte. Der Jurist leitet eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Berliner Amtsanwaltschaft. Die bislang höchste Anzahl von Raser-Fällen landete im Jahr 2024 bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden: damals wurden 923 Verfahren eingeleitet. Seit der Gesetzesverschärfung im Jahr 2017 wurde in Berlin laut Winkelmann in 6.060 Fällen ermittelt. Rechtskräftig abgeschlossen wurden seitdem nach seinen Angaben 1.553 Verfahren. Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot der Raserei. Ein dramatischer Fall hatte im Februar 2016 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war ein unbeteiligter 69-jähriger Fahrer infolge eines illegalen Autorennens am Kurfürstendamm ums Leben gekommen. Mit der strafrechtlichen Bewertung der "Ku'damm-Raser" hatte Berlin juristisches Neuland betreten. Inzwischen sind die beiden Fahrer rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. © dpa-infocom, dpa:260111-930-527083/1