Crans-Montana: Betreiber von Unglücksbar gibt offenbar zu, dass Notausgang verschlossen war

Datum10.01.2026 16:59

Quellewww.spiegel.de

TLDRIn Crans-Montana räumt der Betreiber der Bar Le Constellation, Jacques Moretti, ein, dass der Notausgang während der Brandnacht verschlossen war. Dies könnte viele der 40 Brandopfer gerettet haben. Moretti gab zu, selbst die feuergefährliche Schaumstoffverkleidung eingebaut zu haben. Er und seine Frau werden wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung ermittelt, wobei eine Anklage wegen Mordes in Betracht gezogen wird. Der Brand wurde möglicherweise durch Party-Fontänen ausgelöst, und die Unfallursache wird weiter untersucht.

InhaltEin offener Notausgang hätte vielen Gästen der Bar in Crans-Montana in der Brandnacht möglicherweise das Leben gerettet – doch er war wohl verschlossen. Das soll Barbetreiber Moretti laut dem Schweizer Sender RTS jetzt eingeräumt haben. Der Notausgang im Untergeschoss der Bar Le Constellation in Crans-Montana war zum Zeitpunkt der tödlichen Brandkatastrophe offenbar von innen verriegelt. Das habe Barbetreiber Jacques Moretti gegenüber Ermittlern zugegeben, berichtete der öffentlich-rechtliche Fernsehsender RTS  am Samstag. Demnach habe Moretti den Notausgang in der Unglücksnacht selbst von außen geöffnet und dann mehrere leblose Körper vor der Tür gefunden. Der Franzose soll zudem ausgesagt haben, er wisse nicht, warum der Ausgang verschlossen war. Moretti habe zudem eingeräumt, dass er selbst die Schaumstoffverkleidung der Decke eingebaut habe, die in Brand geraten war. Er erklärte demnach, alten Akustikschaum entfernt und durch Schaumstoff ersetzt zu haben, den er im Baumarkt gekauft habe. Mitarbeiter waren sich der Gefahr durch die Verkleidung offenbar bewusst. So hatte ein Kellner zu Silvester 2019/2020 laut einem Video die Gäste vor der Gefahr gewarnt, den Schallschutz an der Decke in Brand zu setzen. Sollten Jacques Moretti und seine Frau Jessica selbst eine Mitschuld daran tragen, dass die Tür verschlossen war, könnte das die gegen sie erhobenen Vorwürfe verschärfen. Derzeit wird gegen das Paar wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Falls ihnen das Risiko der verschlossenen Tür bewusst war, so könnten sie auch wegen Mordes mit Eventualvorsatz angeklagt werden. Am Freitag hatte sich Jessica Moretti erstmals öffentlich geäußert und um Entschuldigung gebeten. "Meine Gedanken sind ständig bei den Opfern und den Menschen, die noch heute um ihr Überleben kämpfen", sagte die Französin vor Journalisten. In ihrer Bar habe sich eine "unvorstellbare Tragödie" ereignet. "Dafür möchte ich mich entschuldigen." Bei dem Feuer waren in der Silvesternacht 40 Menschen ums Leben gekommen und 114 Menschen verletzt worden, darunter viele mit schweren Brandverletzungen. Am Freitag hatte die Schweiz mit einer Schweigeminute, Glockengeläut und einer Trauerfeier der Opfer gedacht. Gleichzeitig wurden Jacques und Jessica Moretti über sechs Stunden lang von der Staatsanwaltschaft befragt. Jacques Moretti wurde nach dem Verhör wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft verwies zudem auf seine Aussagen im Verhör und seine Vergangenheit: Jacques Moretti war in Frankreich bereits 2018 wegen Zuhälterei verurteilt worden. Nach Angaben seines Anwalts muss ein Gericht die U-Haft innerhalb von 48 Stunden bestätigen. Seine Frau blieb zunächst auf freiem Fuß. Ersten Ermittlungserkenntnissen zufolge war der Brand im Keller der Bar offenbar durch Party-Fontänen ausgelöst worden, die an Champagnerflaschen angebracht waren und zu nahe an die Decke gehalten wurden. Die Ermittlungen konzentrieren sich unter anderem auf die Frage, ob die Schaumstoffdämmung an der Kellerdecke den Brandschutzvorschriften entsprach. Nach Angaben des Gemeinderatspräsidenten hatte die letzte der jährlich vorgeschriebenen Brandschutzinspektionen im Jahr 2019 stattgefunden. Über die Verantwortung für die Katastrophe könnte es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommen. Der Gemeinde könnte dabei laut einem Bericht der Schweizer Boulevardzeitung "Blick" eine Änderung im Walliser Baugesetz helfen, die erst in der Silvesternacht in Kraft trat. In einem neuen Zusatz heißt es dort: "Die zuständige Behörde haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Bauherren und deren Vertreter gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen." Der Schweizer Rechtsanwalt und frühere Nationalrat Pascal Schmid zeigte sich gegenüber der Zeitung aber skeptisch, ob das veränderte Recht in diesem Fall tatsächlich schon greife. Denn die Gerichte könnten davon ausgehen, dass die entscheidende Aufsichtsverletzung noch unter dem alten Gesetz erfolgt sei. Zudem sei es möglich, dass der Haftungsausschluss nicht mit übergeordnetem Recht wie der Kantons- oder Bundesverfassung vereinbar sei.