Landtagswahl: 21 Parteien dürfen zur Landtagswahl antreten

Datum09.01.2026 19:00

Quellewww.zeit.de

TLDRBei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März treten 21 Parteien an, darunter die Grünen, CDU, SPD, FDP, AfD, Linkspartei und das Bündnis Sahra Wagenknecht. Der Landeswahlausschuss hat alle Landeslisten genehmigt, wobei einige Bewerber aufgrund fehlender Unterlagen ausgeschlossen wurden. Die Wahl ist besonders, da Amtsinhaber Winfried Kretschmann (Grüne) nicht mehr antritt und das neue Wahlrecht den Wählern zwei Stimmen sowie Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren das Wählen ermöglicht.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtagswahl“. Lesen Sie jetzt „21 Parteien dürfen zur Landtagswahl antreten“. Zwei Monate vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg hat der Landeswahlausschuss alle eingereichten Landeslisten zugelassen. Bei der Wahl am 8. März treten somit 21 Parteien an, wie das Innenministerium in Stuttgart mitteilte. An erster Stelle auf den Stimmzetteln werden die Grünen stehen, gefolgt von CDU, SPD, FDP, AfD und Linkspartei. Auch die Landesliste des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) wurde zugelassen.  Der Ausschuss um Landeswahlleiterin Cornelia Nesch strich den Angaben nach auf neun zugelassenen Listen insgesamt 24 Bewerber, da "für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen". Die endgültig zugelassenen Landeslisten- und Wahlkreisbewerber veröffentlicht das Ministerium demnach voraussichtlich ab 2. Februar im Internet. Bei der Wahl können die Menschen im Land über die neue Zusammensetzung des Landtags abstimmen. Aber nicht nur das: Indirekt entscheiden sie auch, wer nächster Ministerpräsident von Baden-Württemberg wird. Amtsinhaber Winfried Kretschmann (Grüne) tritt nach drei Amtszeiten nicht mehr an. Chancen, ihn zu beerben, haben CDU-Landeschef Manuel Hagel und Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir. Spannend wird die Wahl auch deswegen, weil erstmals ein neues Wahlrecht greift. Die Menschen haben - wie bei der Bundestagswahl - nun zwei Stimmen, mit denen sie einen Kandidaten im Wahlkreis und eine Partei wählen können. Neu ist auch, dass erstmals Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mit abstimmen dürfen. © dpa-infocom, dpa:260109-930-523431/1