Kriminalität: Dutzende Straftaten – Großfamilie nach Syrien ausgereist

Datum20.10.2025 11:26

Quellewww.zeit.de

TLDRFast alle Mitglieder einer 20-köpfigen syrischen Großfamilie aus Stuttgart sind nach Dutzenden Straftaten, darunter versuchte Tötung und Körperverletzung, nach Syrien ausgereist. Justizministerin Marion Gentges teilte mit, dass vier Familienmitglieder bereits im Sommer und 13 am vergangenen Wochenende zurückkehrten. Drei weitere sitzen noch in deutschen Gefängnissen. Die Ausreise erfolgte unter Druck des Landes, während Verhandlungen zur Abschiebung in das unsichere Syrien geführt werden. Alle Familienmitglieder sind syrische Staatsbürger und kamen zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Dutzende Straftaten – Großfamilie nach Syrien ausgereist“. Nach Dutzenden Anzeigen und mehreren Strafprozessen sind fast alle Mitglieder einer insgesamt 20-köpfigen syrischen Großfamilie aus Stuttgart auf Druck des Landes in ihre Heimat ausgereist. Vier von ihnen seien bereits im Sommer nach Syrien zurückgekehrt, 13 weitere am Wochenende, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) in Stuttgart.  Die meisten von ihnen sollen an mindestens 160 Straftaten beteiligt gewesen sein, darunter versuchte Totschläge, Körperverletzungen und Diebstahl. Drei weitere sitzen noch in deutschen Gefängnissen, sie sollen später nach Syrien zurückkehren.  "Zum jetzigen Zeitpunkt war die kontrollierte Ausreise die einzige Möglichkeit, den Aufenthalt der Familienmitglieder zu beenden", sagte Gentges. Die Verhandlungen der Bundesregierung mit der neuen syrischen Regierung über Abschiebungen in das unsichere Land erhöhten die Bereitschaft, kontrolliert auszureisen. Zur Familie sollen neben dem ebenfalls bereits polizeibekannten Vater zwei noch lebende Ehefrauen sowie zahlreiche Geschwister und Halbgeschwister der drei kürzlich verurteilten jungen Männer gehören. Alle Mitglieder der Familie sind laut Innenministerium syrische Staatsbürger. Sie kamen zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland und waren anerkannte Flüchtlinge oder hatten subsidiären Schutz. Dieser setzt voraus, dass Menschen nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren können, obwohl sie weder als Flüchtlinge anerkannt noch asylberechtigt sind. © dpa-infocom, dpa:251020-930-183599/1