Bestattungsrecht Brandenburg: Darf aus Totenasche ein Diamant werden?

Datum20.10.2025 10:10

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Brandenburg ist es laut Bestattungsrecht derzeit verboten, aus der Asche Verstorbener Diamanten herzustellen. Dies steht im Gegensatz zu neuen Regelungen in Rheinland-Pfalz, wo solche Praktiken erlaubt sind. Die Brandenburger Regierungsfraktion BSW erwägt Reformen, während die SPD für eine Diskussion offen ist. Das Innenministerium verteidigt den Friedhofszwang, um Respekt und Würde der Verstorbenen zu gewährleisten und mögliche Missbrauchsrisiken durch unkontrollierte Ascheverstreuungen zu vermeiden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bestattungsrecht Brandenburg“. Lesen Sie jetzt „Darf aus Totenasche ein Diamant werden?“. Ein Erinnerungsdiamant aus der Asche Verstorbener? Laut Brandenburger Bestattungsrecht ist das verboten. Doch gerade nach der Liberalisierung in Rheinland-Pfalz wird wieder über den Friedhofszwang diskutiert. In Brandenburg denkt die Regierungsfraktion vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) über Reformen nach, wie aus einer Anfrage der dpa hervorgeht. Der Koalitionspartner SPD zeigt sich zumindest offen für eine mögliche neue Debatte.  In Rheinland-Pfalz dürfen nach der Gesetzesänderung aus der Asche von gestorbenen Menschen künftig auch synthetische Diamanten hergestellt werden. Auch die private Aufbewahrung der Asche zu Hause und eine Flussbestattung sind in dem Bundesland nun möglich. Anders in Brandenburg: Das Innenministerium in Potsdam verweist darauf, dass der Friedhofszwang - also ein Grab als letzte Ruhestätte - dem Respekt und der Würde des Menschen diene. "Dort kann durch alle Angehörigen, Freunde und Bekannte seiner gedacht werden. Ohne die Bestattungspflicht wäre nicht auszuschließen, dass Angehörige die Totenasche unkontrolliert verstreuen, aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Bestattung verzichten oder die Totenasche gar der Abfallentsorgung zuführen." © dpa-infocom, dpa:251020-930-183262/1