Hochzeit ungültig, weil ChatGPT nicht den richtigen Eheschwur verwendete

Datum08.01.2026 18:59

Quellewww.spiegel.de

TLDREine Ehe, die im April 2025 in Zwolle, Niederlande, mit einem von ChatGPT generierten Text geschlossen wurde, wurde vom Landgericht Overijssel für ungültig erklärt. Das Gericht entschied, dass die erforderlichen Eheschwüre nicht korrekt abgelegt wurden. Die Braut und der Bräutigam hatten eine Freundin als Standesbeamtin gewählt, die die Zeremonie lockerer gestalten wollte. Aufgrund des fehlenden gesetzlichen Ehegelübdes muss das Paar nun erneut heiraten, um die Rechtsgültigkeit zu erlangen.

InhaltBei einer Eheschließung im April 2025 verwendete die Standesbeamtin einen von künstlicher Intelligenz erstellten Text. Nun entschied ein Gericht: Es waren nicht die korrekten Worte. Eine im niederländischen Zwolle mithilfe von ChatGPT geschlossene Ehe ist ungültig. Das entschied das Landgericht Overijssel übereinstimmenden Medienberichten zufolge bezüglich einer am 19. April 2025 abgehaltenen Hochzeitszeremonie. Dabei waren nicht die korrekten Gelübde verwendet worden, sondern eine mit künstlicher Intelligenz generierte Rede. Zu dem Vorkommnis in den Niederlanden kam es, weil das Brautpaar eine Freundin gebeten hatte, als Standesbeamtin zu fungieren. Ein offizieller Standesbeamter der Gemeinde Zwolle war ebenfalls anwesend. Die Freundin wollte die Zeremonie etwas lockerer gestalten, heißt es, also verwendete sie einen Text, den sie von ChatGPT verfassen ließ. Offenbar fehlte darin das Wichtigste: Nach niederländischem Recht müssen beide Partner vor dem Standesbeamten und Zeugen erklären, dass sie einander als Ehepartner anerkennen und die rechtlichen Pflichten der Ehe erfüllen werden. Das Gericht stellte fest, dass diese Erklärung nicht abgegeben wurde. Dem Urteil zufolge enthielt die Zeremonie unter anderem die Aussagen: Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Oost-Nederland beantragte beim Gericht die Annullierung der Heiratsurkunde mit der Begründung, dass die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung fehle. Damit sei keine Ehe geschlossen worden. Das Paar widersprach dem Antrag. Zwar sei die Erklärung nicht abgegeben worden, aber der Fehler liege nicht in seiner Verantwortung. Zudem sei ein Standesbeamter anwesend gewesen, der nicht eingegriffen habe. Doch das Gericht entschied anders. Das Paar muss nun erneut heiraten, um rechtsgültig verheiratet zu sein.