Winterwetter: Schulen schließen: Was Eltern jetzt wissen müssen

Datum08.01.2026 13:33

Quellewww.zeit.de

TLDRWegen des anhaltenden Winterwetters schließen in Niedersachsen viele Schulen, da das Sturmtief Elli Schnee und Glatteis bringt. In über der Hälfte der Landkreise wird der Unterricht am Freitag ausgesetzt oder in Distanzunterricht umgewandelt. Die Entscheidung liegt bei den kommunalen Behörden, die größtmögliche Sicherheit der Schüler zu gewährleisten. Betreuungsmöglichkeiten bleiben für die Jahrgänge bis zur zehnten Klasse bestehen. Eine Reform, die Distanzunterricht bei extremem Wetter regelt, ist in Planung, jedoch noch nicht beschlossen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Winterwetter“. Lesen Sie jetzt „Schulen schließen: Was Eltern jetzt wissen müssen“. Der Winter hat den Nordwesten weiter fest im Griff: Vielerorts liegt Schnee, es ist glatt – und das Sturmtief Elli bringt neuen Schnee und Frost. In mehr als der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen bleiben die Schulen deshalb am Freitag geschlossen. Der Unterricht dort fällt aus oder die Klassen wechseln in den Distanzunterricht. Die Entscheidung, ob der Unterricht witterungsbedingt ganz oder in Teilen ausfällt, treffen die Landkreise und kreisfreien Städte. Um das aktuelle Wetter zu berücksichtigen, passiert das laut Kultusministerium meist am Vorabend oder am frühen Morgen des Schultags. Eine Vorgabe des Landes, bis wann die Schulen und Kommunen die Entscheidung mitteilen sollen, gibt es nicht. Wenn die Kommunen sich für diesen Schritt entscheiden, dann geht es darum, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten, betont das Ministerium. Ja, aber nur für die Jahrgänge bis zur zehnten Klasse. Im Primarbereich (Klasse 1 bis 4) und in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) gewährleisten die Schulen der Landesregierung zufolge eine Betreuung für die Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen. Ja, bis zur zehnten Klasse können Eltern ihre Kinder auch ohne angeordneten Unterrichtsausfall zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie befürchten, dass die Kinder ansonsten auf dem Schulweg wegen extremer Witterung unzumutbaren Gefahren ausgesetzt sind. Wird die Schule – oder auch der Kindergarten – wetterbedingt geschlossen und die Beschäftigten haben keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder, können sie zu Hause bleiben und haben in der Regel zumindest für einige Tage Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes. Die entsprechende Regelung kann aber im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Dann müssen Eltern Überstunden abbauen oder Urlaub nehmen, um die Kinder zu betreuen. Bereits im Oktober hatte Rot-Grün angekündigt, dass die Schulen bei extremem Sturm, Glatteis oder auch Hitze künftig eigenständig in den Distanzunterricht wechseln können sollen. Mit einer Reform des Schulgesetzes soll der Distanzunterricht eine gesetzliche Grundlage bekommen – beschlossen ist das aber noch nicht. Es ist auch kein Automatismus für Distanzunterricht vorgesehen, der Präsenzunterricht soll der Regelfall bleiben. Nein, eine verbindliche Erfassung aller Schulausfälle durch das Land gibt es nicht. In der Regel melden die Landkreise die Ausfälle aber über die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen, wo sie online unter vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ einsehbar sind. Das Land macht zu witterungsbedingten Beeinträchtigungen der Kinderbetreuung keine Vorgaben. Die Träger der Jugendhilfe entscheiden somit eigenverantwortlich, ob eine Einrichtung geschlossen bleibt oder die Betreuungszeiten einschränkt. Passiert das, gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in dieser Zeit laut Ministerium als nicht erfüllt. © dpa-infocom, dpa:260108-930-514843/1