Datum08.01.2026 06:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Streit um Tagegeld hat der frühere Fahrer von Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt, nachdem er vor dem Landesarbeitsgericht verloren hatte. Der Fahrer fordert 2.045 Euro, da er häufig über acht Stunden von seinem Wohnort entfernt war. Das Gericht entschied, dass keine Spesen gezahlt werden, solange er abends nach Hause konnte. Der Kläger kritisiert die Personalpraxis des Ministeriums, nicht Mohrs persönlich, und arbeitet inzwischen in der Privatwirtschaft, wo er Tagegeld erhält.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Tagegeld“. Lesen Sie jetzt „"Ungerecht behandelt": Ex-Ministerfahrer geht in Revision“. Im Streit um Tagegeld befasst sich nun das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall des früheren Fahrers von Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD). Der Mann hat nach seiner Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht Revision eingelegt. "Weil ich mich nach wie vor ungerecht behandelt fühle", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Das Landesarbeitsgericht bestätigte auf Anfrage, dass sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit dem Fall befasst. Der Kläger hatte rund zwei Jahre lang den Minister durch Niedersachsen gefahren. Weil er nach eigenen Angaben häufig mehr als acht Stunden von seinem Wohnort und von Hannover entfernt gewesen sei, verlangte er Tagegeld. Am Ende ging es um 2.045 Euro. Tagegeld gibt es nach Auffassung des Gerichts nicht, solange Fahrer abends wieder zu Hause übernachten können. Entsprechend entschied das Landesarbeitsgericht in Hannover, dass die Fahrten im Auftrag des Ministers Teil der regulären Arbeit gewesen seien und keine Dienstreisen darstellten. Zusätzliche Spesen stünden dem Kläger daher nicht zu. Die Klage war bereits in erster Instanz abgewiesen worden. Der Mann argumentiert unter anderem, dass anderen Fahrern in vergleichbaren Fällen Tagegeld gezahlt worden sei. Die Staatskanzlei bestätigte, dass es solche Zahlungen bis zum Urteil gegeben habe. Seitdem werde jedoch einheitlich verfahren: Tagegeld werde in der Regel nur noch bei Reisen mit Übernachtung gezahlt. Zugleich betonte der Kläger, seine Klage richte sich nicht gegen Falko Mohrs persönlich. "Das ist keine Breitseite gegen den Minister", sagte er. Seine Kritik gelte der Personalpraxis des Ministeriums. Er hoffe, dass der Streit um das Tagegeld nun grundsätzlich geklärt werde. Nach eigenen Angaben arbeitet der Mann inzwischen als Fahrer in der privaten Wirtschaft, wo er Tagegeld bekomme. Das Wissenschaftsministerium äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Fall. Insgesamt beschäftigt die niedersächsische Landesregierung 20 Fahrerinnen und Fahrer für die Hausleitungen. Sie werden nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. Je nach Erfahrungszeit beträgt das Pauschalentgelt zwischen 4.807,55 Euro (im ersten bis zehnten Jahr) und 5.184,45 Euro (ab dem 16. Jahr). © dpa-infocom, dpa:260108-930-512548/1