Volksgesetzgebung: Tschentscher gegen Neutralitätsgebot bei Volksentscheiden

Datum08.01.2026 05:30

Quellewww.zeit.de

TLDRBürgermeister Peter Tschentscher von Hamburg fordert die Abschaffung des Neutralitätsgebots für Senatsmitglieder bei Volksentscheidungen. Er kritisiert, dass dies die klare Stellungnahme des Senats zu wichtigen Themen einschränkt. Tschentscher äußert Bedenken zu den finanziellen Mittel der Kampagne für den jüngsten Volksentscheid zur Verschärfung der Klimaziele, die durch Spenden von Organisationen wie der Demokratie-Stiftung Campact und der European Climate Foundation unterstützt wurde. Er befürchtet, dass die Kampagne professionell gestaltet wurde, während andere weniger Mittel hatten, um ihre Standpunkte zu vertreten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Volksgesetzgebung“. Lesen Sie jetzt „Tschentscher gegen Neutralitätsgebot bei Volksentscheiden“. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Verschärfung der Hamburger Klimaziele hat Bürgermeister Peter Tschentscher sich für eine Abschaffung des Neutralitätsgebots für Senatsmitglieder im Vorfeld solcher Entscheidungen ausgesprochen. "Bis zum Volksentscheid durfte ich als Bürgermeister nicht klipp und klar sagen: "Ich bin gegen diesen Volksentscheid"", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist eine Schwäche des Hamburger Gesetzes über Volksentscheide." Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten zu Recht vom Bürgermeister und seiner Regierungsmannschaft, dass sie in grundlegenden Fragen eindeutig Stellung beziehen. "Deshalb ist das Neutralitätsgebot des Senats ein problematischer Punkt, der geändert werden muss." Hier sei als Gesetzgeber die Bürgerschaft gefragt, entsprechende Regelungen zu treffen. "Das Sachlichkeitsgebot ist dagegen sinnvoll und sollte weiterhin gelten. Aber neutral zu sein in einer Frage, in der der Senat eine klare Position hat, ist ein Problem, weil die Leute ja erwarten, dass ein Bürgermeister klipp und klar sagt, wie er die Dinge sieht." Ein Neutralitätsgebot findet sich im Hamburgischen Volksabstimmungsgesetz nicht ausdrücklich - es ergibt sich aber faktisch aus dem im Gesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz und der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Volksentscheid zur Schulreform. Und noch ein Punkt gibt dem Bürgermeister im Nachgang zum Volksentscheid zu denken: "Es war bemerkenswert, mit welchem Aufwand die Initiative PR betrieben hat. Wir wissen allerdings bis heute nicht genau, wie das bezahlt wurde", sagte er. "Die Kampagne der Initiative hat das Stadtbild geradezu dominiert. Es war wie Wahlkampf einer einzelnen Partei ohne Konkurrenz." Deshalb sei er sehr interessiert daran, woher die finanziellen Mittel für diese Kampagne kamen. Die Initiatoren des Zukunftsentscheids müssen bis spätestens Anfang Februar einen abschließenden Rechenschaftsbericht vorlegen, in dem auch alle Einnahmen aufgeführt sein müssen. Laut einem von den Initiatoren im Mai 2025 an den Landeswahlleiter übermittelten Bericht kamen bereits für das Volksbegehren - die Vorstufe des Volksentscheids - mehr als 250.000 Euro an Spenden zusammen. Die größte Einzelspende stammte demnach mit 118.499,10 Euro von der Demokratie-Stiftung Campact aus Berlin. Es fanden sich in dem Bericht aber auch Spenden aus dem Ausland: 30.000 Euro von der European Climate Foundation aus Den Haag sowie knapp 9.000 Euro von einem großen Outdoor-Bekleidungshersteller, der seinen Europasitz ebenfalls in den Niederlanden hat. Die Initiatoren des Volksentscheids hätten die Kampagne wie eine Partei professionell aufgezogen, sagte Tschentscher. "Während alle anderen mit sehr begrenzten Mitteln versucht haben, hier oder dort Flugblätter zu verteilen oder eine Gegenposition zu beziehen." Auch aus dieser Erfahrung müssten gegebenenfalls für künftige Volksentscheide Konsequenzen gezogen werden. © dpa-infocom, dpa:260108-930-512477/1