Datum07.01.2026 18:50
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer AfD-Politiker Daniel Halemba steht in Würzburg wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung vor Gericht. Halemba, der jüngste Abgeordnete im bayerischen Landtag, bestreitet die Anschuldigungen und sieht die Ermittlungen als politische Repression. Die Anklagebegründung umfasst das Abspielen eines Nazi-Lieds und die Einschüchterung eines Zeugen. Sein Anwalt bezeichnet das Verfahren als "politisch motiviert". Acht Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt, während Halemba als Spitzenkandidat für die AfD bei den Kommunalwahlen nominiert wurde.
InhaltDie Vorwürfe: Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung. In Würzburg steht der AfD-Politiker Daniel Halemba vor Gericht. Er selbst und sein Anwalt nutzen den Prozess als Bühne. Der Mann, der sein Zimmer mit einem Befehl von SS-Verbrecher Heinrich Himmler geschmückt haben soll, wirkt nervös. Als wäre er auf dem Weg zu einer Veranstaltung, bei der nur Skeptiker im Publikum sitzen; er ist bemüht, den Menschen um sich herum zu gefallen, ihr Vertrauen zu gewinnen. Anderswo ist das ein Leichtes für Daniel Halemba , bei Gleichgesinnten gilt er als Stimmenfänger. Vor der bayerischen Landtagswahl im Oktober 2023 wählte ihn die unterfränkische AfD auf Platz zwei ihrer Liste. Die Partei wurde drittstärkste Kraft und Halemba, damals 22 Jahre alt, zog als jüngster Abgeordneter in den Bayerischen Landtag ein. An diesem Morgen im Amtsgericht Würzburg geht es aber nicht um die Gunst der Wähler. Daniel Halemba ist angeklagt wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung. Er selbst bestreitet alle Vorwürfe. Der Prozess findet vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen noch unter Jugendstrafrecht fällt. Noch in der Aula, bevor die Verhandlung um 9 Uhr beginnt, stellt er sich vor die vielen Mikrofone der Reporterinnen und Reporter. "Endlich ist es so weit", sagt er, "endlich kann ich Gerechtigkeit erfahren." Die Ermittlungen gegen ihn seien "politisch motiviert", behauptet er noch, und betont, er rechne fest mit einem Freispruch. Wirklich überzeugt klingt er nicht. Noch nicht. Wenig später schon spricht er, als stünde er auf einer Bühne. Von Nervosität keine Spur mehr. Suchend blickt er sich um, fragt, wer für die "Bild"-Zeitung hier sei, für die "Main-Post", die "Oberbayerischen Heimatzeitungen", Radio Gong, Radio Charivari. Was sie und andere teilweise über ihn berichtet hätten – "glatte Lüge!", behauptet Halemba. Die Vorwürfe gegen ihn stammen aus einer Zeit, als er noch im Wohnheim der Burschenschaft Teutonia Prag lebte. Das Verbindungshaus steht im Würzburger Stadtteil Frauenland. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ist davon überzeugt, dass Halemba im Juli 2022 dort seinen 21. Geburtstag feierte, musikalisch untermalt von einem menschenverachtenden Lied der Neonazi-Band "Landser". Der Bundesgerichtshof hatte die Band 2005 als kriminelle Vereinigung eingestuft. Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch zitiert im Gerichtssaal den kompletten Liedtext, darin heißt es unter anderem: "Wir stehen zum Führer … Alle Deutschen auf zum Krieg, gegen die Kanackenrepublik … An den Bosporus zurück, sonst brechen wir euch das Genick." Halemba habe gewusst, sagt Kostuch, dass das Lied "zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung" aufstachele. Dass solche Äußerungen eine feindselige Haltung hervorriefen "gegenüber Angehörigen anderer Nationalitäten in Deutschland und gegenüber anderen Völkern zugehörigen Personen". Für die Anklage ist das Abspielen des Liedes ein Fall von Volksverhetzung. Halemba sagt, er sei zur fraglichen Zeit gar nicht vor Ort gewesen. Tobias Kostuch, Oberstaatsanwalt, über einen Zeugen Während der Ermittlungen gegen ihn soll Halemba einen damals Mitbeschuldigten eingeschüchtert haben. Drei Tage vor dessen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Mitte Oktober 2023 soll Halemba den Mann in dessen Wohnung aufgesucht und "massiv unter Druck" gesetzt haben, trägt Oberstaatsanwalt Kostuch vor. Begleitet habe Halemba damals AfD-Mitglied Harald D., auch er ist angeklagt und sitzt drei Plätze neben Halemba. Der mutmaßlich eingeschüchterte Zeuge sei schließlich ohne seine Anwältin, sichtlich verängstigt, bei der Staatsanwaltschaft erschienen, sagt Kostuch. "Seine Angst zeigte sich in Form von Zittern, Stottern und Kaltschweißigkeit." Zu einer vorangegangenen Drohsituation befragt, habe der Mann keine Angaben gemacht. Auch sollen Halemba und Harald D. im April 2023 den Würzburger Rechtsanwalt Thomas Bayer bedrängt, vor seiner Kanzlei herumgegrölt, Sturm geklingelt und gegen die Haustür getreten und geschlagen haben. Bayer, ebenfalls Mitglied der AfD, war damals Präsident des Landesschiedsgerichts der AfD Bayern. Durch diese Aktion habe Halemba verhindern wollen, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen eine Parteikollegin eingestellt werde, so Oberstaatsanwalt Kostuch. Halemba habe in der Frau eine Konkurrentin für die Landtagswahl 2023 gesehen. Er selbst bestreitet auch das. Irritierenderweise, aber rechtlich zulässig, vertritt in diesem Verfahren Thomas Bayer den Angeklagten Harald D. Er ist also Geschädigter und Verteidiger zugleich. "Ich bin kein Opfer", betont Bayer im Gerichtssaal. Ja, sein Mandant und Halemba hätten damals vor seiner Tür gestanden, er habe sie durch den Spion sehen können. Wer von beiden aber "an die Tür geklopft" habe, wisse er nicht. Das Verfahren solle eingestellt werden, fordert der Anwalt. Harald D., sein Mandant, nickt bekräftigend. Der 29-Jährige lässt sich außer von Bayer noch von zwei weiteren Anwälten vertreten, die an diesem ersten Verhandlungstag allerdings nicht erscheinen. Einer von ihnen ist ein früherer Neonazi-Kader und Redner auf Veranstaltungen der Kleinpartei "Der III. Weg". Zeuge im Prozess Auch Halemba hat drei Verteidigerinnen und Verteidiger an seiner Seite. Allen voran den früheren Freiburger AfD-Politiker Dubravko Mandic, selbst wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Ein Mann großer Worte und noch größerer Gesten. Mandic erhebt sich, um seine sogenannte Verteidigererklärung, eine Art Konter auf die Anklageschrift, vorzutragen. "Sie können auch gern sitzen bleiben", sagt die Richterin. "Sie können auch gern aufstehen, wenn ich rede. Der Staatsanwalt stand ja auch", entgegnet Mandic und positioniert sich so im Saal, dass er auch im fast voll besetzten Zuschauerbereich gut zu hören ist. Es sei "kein gewöhnliches Verfahren, sondern ein politisches", sagt Mandic und holt zum Rundumschlag aus: Die Ermittlungen gegen Halemba bezeichnet er als "politmedialen Feldzug" kurz vor der Neukonstituierung des neuen Landtages, den kurzzeitigen Haftbefehl als "skandalös", die Ermittlungsarbeit als "schlampig", die Vorwürfe als "konstruiert". Das gesamte "staatsanwaltliche Vorgehen" sei nur eins: "eine Repression gegen die politische Opposition". Halemba stehe vor Gericht "stellvertretend für das politische Lager, das er im Parlament vertritt". Belege für all diese Vorwürfe liefert Mandic nicht. Stattdessen setzt er sich wieder, sichtlich zufrieden. "Danke für Ihre politischen Ausführungen. Sollen auch noch Angaben zur Sache gemacht werden?", fragt die Richterin. Mandic: "Heute nicht." Am Nachmittag erscheint ein früherer Freund Halembas als Zeuge, es geht um den Vorwurf der Geldwäsche. Auch deshalb ist Halemba angeklagt. Er soll Geld aus Betrügereien Dritter von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet und dafür eine Provision kassiert haben. Der ehemalige Kumpel erzählt, er habe Halemba den Kontakt vermittelt und wie dieser nicht gewusst, dass das Geld aus Straftaten stammte. "Wir dachten, wir helfen einem Freund." Anwalt Mandic fügt hinzu, Halemba sei in diesem Fall "ein Opfer". Ein weiterer Vorwurf wurde schon vorab fallen gelassen: die Sache mit dem SS-Befehl aus dem Jahr 1939, mit dem Heinrich Himmler alle, die "reinen Blutes sind", aufforderte, "das Leben weiterzugeben". Ermittler hatten eine Kopie des Befehls 2024 bei einer Durchsuchung des Würzburger Verbindungshauses entdeckt, in dem Halemba wohnte. Das Landgericht Würzburg entschied allerdings, da Halemba das Dokument nicht öffentlich gezeigt habe, liege keine Strafbarkeit vor. Acht Verhandlungstage hat die Richterin für das Verfahren gegen Halemba und Harald D. terminiert. Am Ende des ersten Tages verlässt Halemba von seinen beiden Anwältinnen eskortiert das Amtsgericht Würzburg. Er wirkt jetzt gefestigt, scherzt mit einem Begleiter, als habe er die lästige Veranstaltung endlich hinter sich gebracht. Am 8. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Die Würzburger AfD hat mit großer Mehrheit einen Spitzenkandidaten für den Stadtrat nominiert: Daniel Halemba.