Russland-Sanktionen: Freispruch in Prozess um Turbinen-Lieferung auf die Krim

Datum07.01.2026 18:46

Quellewww.zeit.de

TLDRIn einem Hamburg Prozess wurden zwei Geschäftsführer und ein Vertriebsleiter freigesprochen, die wegen der Lieferung von Gasturbinen an eine russische Firma im Rahmen des Krim-Embargos von 2014 angeklagt waren. Das Gericht war nicht überzeugt, dass die Angeklagten vorsätzlich gegen die Sanktionen verstoßen hatten. Die Turbinen, verkauft für 112 Millionen Euro, sollten ursprünglich in die Südtaman-Halbinsel transportiert, letztlich jedoch auf die von Russland annektierte Krim gebracht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Russland-Sanktionen“. Lesen Sie jetzt „Freispruch in Prozess um Turbinen-Lieferung auf die Krim“. In einem Prozess um die Lieferung mehrerer Gasturbinen an ein russisches Unternehmen hat das Landgericht Hamburg zwei Angeklagte freigesprochen. Die Wirtschaftsstrafkammer war nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht davon überzeugt, dass die beiden 62 Jahre alten Geschäftsführer eines Unternehmens und der 65 Jahre alte Vertriebsleiter die ihnen vorgeworfenen Verstöße gegen das sogenannte Krim-Embargo von 2014 vorsätzlich begingen. Laut Anklage verkaufte das Unternehmen der Angeklagten zwischen November 2015 und Januar 2016 vier Gasturbinen über den Hamburger Hafen an eine russische Firma. Die Anlagen zum Preis von knapp 112 Millionen Euro sollten über Hamburg und St. Petersburg auf die südrussische Halbinsel Taman transportiert werden. Tatsächlich wurden die Turbinen im Juli 2017 mit Binnenschiffen auf die Krim gebracht, um dort die Energieversorgung zu sichern. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Angeklagten Kenntnis von der beabsichtigten vertragswidrigen Verbringung der Gasturbinen auf die von Russland annektierte Halbinsel hatten. Nach der Annexion der Krim und dem Abschuss einer malaysischen Passagiermaschine über der Ost-Ukraine im Jahr 2014 hatte die EU erste Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. Seit dem Beginn des umfassenden Kriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die EU ihre Sanktionen immer weiter verschärft. Die Sanktionen werden auf nationaler Ebene im Außenwirtschaftsgesetz umgesetzt. Mit dem Urteil entsprach die Kammer der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen von elf und sieben Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260107-930-511374/1