Vorsicht, nicht betreten: Städte warnen vor zugefrorenen Gewässern

Datum07.01.2026 12:56

Quellewww.zeit.de

TLDRStädte wie Wiesbaden und Frankfurt warnen vor dem Betreten zugefrorener Gewässer aufgrund unsicherer Eisbedingungen. Die Behörden betonen, dass trotz frostiger Temperaturen das Eis brüchig und nicht tragfähig sein kann, was Lebensgefahr bedeutet. Betreten ist verboten, und eine ständige Überwachung der Eisflächen ist nicht möglich. Im Falle eines Unfalls sollten Rettungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit erfolgen, da das Risiko von Unterkühlung und Ertrinken hoch ist. Eine medizinische Untersuchung ist nach Rettung notwendig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vorsicht, nicht betreten“. Lesen Sie jetzt „Städte warnen vor zugefrorenen Gewässern“. Die anhaltenden Minusgraden sorgen mancherorts für zugefrorene Weiher, Tümpel und Teiche. Verlockend zum Eislaufen, doch ist das Eis dafür stabil genug? Die Städte Wiesbaden und Frankfurt warnen nun vor dem Betreten der Eisflächen. "Wegen unterschiedlicher, nicht tragfähiger Eisstärken besteht Lebensgefahr", hieß es vom Grünflächenamt der Stadt Frankfurt.  Das Betreten der gefrorenen Weiher und Fließgewässer sei verboten. Auch wenn eine ausreichende Dicke des Eises erreicht werde, würden diese nicht freigegeben, hieß es. Eine ständige Überwachung der Gewässer sei nicht möglich. Die Landeshauptstadt Wiesbaden warnt ebenfalls vor dem Betreten von Eisflächen. "Trotz Kälte und Minusgraden kann das Eis dünn und brüchig sein." Das gelte insbesondere für die Eisfläche im Schiersteiner Hafen. Einmal durch das Eis gebrochen, verlassen einen im eiskalten Wasser schnell die Kräfte. "Eingebrochene Personen unterkühlen oder ertrinken oft innerhalb weniger Minuten", so die Stadt Wiesbaden in einer Mitteilung.  Helferinnen und Helfer sollten immer auch an die eigene Sicherheit denken. "Der verunfallten Person kann unter anderem eine Stange, ein Brett, ein Rettungsring, ein Seil oder ein dicker Ast zur Rettung gereicht werden." Gerettete und durchnässte Personen müssen demnach vor einer weiteren Auskühlung geschützt werden. Eine medizinische Untersuchung sei in allen Fällen erforderlich. © dpa-infocom, dpa:260107-930-509247/1