Verhandlung nicht öffentlich: Messerangriff auf Lehrerin – 17-Jährige schuldunfähig

Datum07.01.2026 12:25

Quellewww.zeit.de

TLDREine 17-Jährige, die ihre Lehrerin mit einem Messer bedrohte, wurde für schuldunfähig erklärt und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2025 an einer Realschule in Ludwigshafen. Die Lehrerin konnte sich erfolgreich verteidigen und wurde von anderen Lehrkräften unterstützt, die die Jugendliche überwältigten. Das Landgericht Frankenthal klassifizierte die Tat als versuchte gefährliche Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und fand nicht öffentlich statt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verhandlung nicht öffentlich“. Lesen Sie jetzt „Messerangriff auf Lehrerin – 17-Jährige schuldunfähig“. Eine Jugendliche, die ihre Lehrerin mit einem Messer bedroht hat, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das ordnete das Landgericht Frankenthal in dem nicht öffentlichen Prozess an, wie eine Sprecherin mitteilte. Die 17-Jährige sei wegen einer Schizophrenie schuldunfähig.  Die Jugendliche griff Ende Mai 2025 im Lehrerzimmer ihrer Realschule in Ludwigshafen eine Lehrerin mit einem Messer an. Die Lehrerin habe die Attacke abwehren und der 17-Jährigen das Messer aus der Hand schlagen können, hieß es in früheren Angaben. Mit Unterstützung weiterer Lehrkräfte sei es gelungen, die Jugendliche zu überwältigen und am Boden zu fixieren. Als zugrunde liegende Tat habe die Kammer eine versuchte gefährliche Körperverletzung angenommen, schrieb die Sprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260107-930-509013/1