Datum07.01.2026 12:27
Quellewww.zeit.de
TLDRIn einem Gerichtsverfahren wegen eines Messerangriffs auf einen Behördenmitarbeiter in Apolda hat der 22-jährige, türkische Beschuldigte die Tat eingeräumt und bedauert. Er wird wegen versuchten Mordes angeklagt und war zum Tatzeitpunkt Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass er zum Zeitpunkt der Tat weder betrunken noch drogenvergiftet war. Ein Sachverständigengutachten bescheinigt ihm paranoide Schizophrenie. Sollte er verurteilt werden, könnte er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gerichtsverhandlung“. Lesen Sie jetzt „Stimmen gehört oder nicht? Verfahren um Messerangriff“. Im Sicherungsverfahren nach einem lebensgefährlichen Messerangriff auf einen Behördenmitarbeiter in Apolda hat der Beschuldigte die Tatvorwürfe eingeräumt. "Es tut mir sehr leid, was passiert ist", las Verteidiger Alexander Dann aus der ins Deutsche übersetzten Erklärung seines Mandanten vor. Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 22-Jährigen mit türkischer Staatsbürgerschaft unter anderem versuchten Mord vor. Er soll demnach an einem Morgen im Juni 2025 vor einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Apolda einen Mitarbeiter des dort nahegelegenen Kreisarchivs mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben. Ohne Ersthilfe und notärztliche Versorgung hätte dem Opfer der sichere Tod gedroht. Der Beschuldigte sei zu diesem Zeitpunkt Bewohner der Unterkunft gewesen. Aus der dortigen Küche habe er zwei Messer mitgenommen, um die Tat zu begehen, so die Staatsanwaltschaft. Nun wurden Fotos von einem großen Küchenmesser mit breiter Klinge gezeigt – die mutmaßliche Tatwaffe. Er habe einen Fehler begangen, sagte der Beschuldigte mehrfach während der Verhandlung am Landgericht Erfurt. Der 22-Jährige äußerte sich teils selbst in gebrochenem Deutsch, teils wurden seine Angaben von einer Dolmetscherin übersetzt. Weder habe er den Archivmitarbeiter gekannt, noch habe dieser ihm einen Grund für den Angriff gegeben. Auch in Richtung des ihm im Gerichtssaal in einigen Metern Entfernung gegenübersitzenden Opfers erklärte der Mann, er wolle sich entschuldigen. Der 69 Jahre alte Geschädigte ist in dem Verfahren Nebenkläger. Der Beschuldigte gab an, zum Tatzeitpunkt betrunken und bekifft gewesen zu sein. Wirklich Gründe für sein Handeln nannte er nicht. Die Tat führte er auf seinen angeblichen Drogen- und Alkoholkonsum in der Nacht zuvor zurück. Zu Marihuana und Alkohol greife er aus Einsamkeit, durch den Konsum werde er aggressiv, so der Mann. Allerdings: Den Polizeiakten nach ergaben Bluttests etwa vier Stunden nach der Tat 0,0 Promille Blutalkohol und auch ein Drogentest verlief negativ. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann als schuldunfähig gilt. Laut einem Sachverständigengutachten leidet der Beschuldigte unter paranoider Schizophrenie und soll nicht in der Lage sein, seine Schuld einzusehen. Im Falle einer Verurteilung in dem als Sicherungsverfahren geführten Prozess droht dem Mann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Gutachter sollen im Prozess noch gehört werden. Die Frage des Vorsitzenden Richters Markus von Hagen, ob er Stimmen im Kopf höre, verneinte der Beschuldigte. Von Hagen hielt ihm allerdings vor, dass aus den Akten hervorgehe, dass er bei seiner Polizeivernehmung nach der Tat ausgesagt habe, dass er Stimmen gehört habe, die ihm die Messerattacke beholfen hätten. Daran könne er sich nicht erinnern, so der Beschuldigte. Er könne es aber auch nicht ausschließen, das möglicherweise wegen des mutmaßlichen Drogeneinflusses gesagt zu haben. Aktuell ist der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. © dpa-infocom, dpa:260107-930-509032/1