Datum07.01.2026 10:47
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Magdeburger Todesfahrer ist laut dem Landgericht Magdeburg wieder verhandlungsfähig. Nach einem Hunger- und Durststreik hatte ein Gefängnisarzt zuvor seine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Die Verhandlung wird sich mit seinen Äußerungen und Videomaterial befassen. Der 51-jährige Angeklagte lenkte am 20. Dezember 2022 einen Wagen über einen Weihnachtsmarkt, wobei sechs Menschen starben und über 300 verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und versuchten Mord vor.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Anschlag auf Weihnachtsmarkt“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Magdeburger Todesfahrer wieder verhandlungsfähig“. Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist laut dem Landgericht Magdeburg wieder verhandlungsfähig. "Nach derzeitigem Stand wird der Angeklagte verhandlungsfähig sein und muss an dem Termin teilnehmen", teilte ein Gerichtssprecher mit. "Das Gericht befasst sich mit der Person des Angeklagten." Es soll etwa das Video von der Vernehmung vor dem Haftrichter angesehen und andere Aussagen des Angeklagten verlesen werden. Zum letzten Verhandlungstermin am 18. Dezember war der 51 Jahre alte Angeklagte nicht ins Gericht gebracht worden. Ein Gefängnisarzt hatte ihm bescheinigt, nicht verhandlungsfähig zu sein aufgrund gravierender Folgen eines Hunger- und Durststreiks. Das Gericht entschied, ohne den Mann aus Saudi-Arabien weiterzuverhandeln. Die rechtlichen Voraussetzungen seien gegeben, zumal der Angeklagte die Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt habe. Am 20. Dezember lenkte der damals 50-jährige Taleb al-Abdulmohsen einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt. Er war mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Ein Junge sowie fünf Frauen kamen ums Leben. Mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Der Angeklagte hat die Tat zugegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft ihm unter anderem Mord in sechs Fällen und versuchten Mord in 338 weiteren Fällen vor. © dpa-infocom, dpa:260107-930-508442/1