Datum07.01.2026 10:09
Quellewww.spiegel.de
TLDRHessens Ministerpräsident Boris Rhein unterstützt den Anliegen der Jenischen, die als fünfte nationale Minderheit anerkannt werden wollen. Diese Gruppe hat dem Bund Gutachten über ihre kulturelle Identität vorgelegt. Obwohl die Bundesregierung derzeit ihre Kriterien für die Minderheit anerkennt, zeigt Rhein Verständnis und verweist auf die Prüfung durch den Bund. In Deutschland wurden bislang nur Dänen, Friesen, Sorben, sowie Sinti und Roma offiziell anerkannt, während Jenische weiterhin um Anerkennung kämpfen, trotz ihrer historischen Verfolgung.
InhaltDie Jenischen wollen als Minderheit anerkannt werden und suchen Unterstützer. Hessens Ministerpräsident Rhein verweist auf den Bund und geht von einer "sorgfältigen Prüfung" aus. Seit Jahren kämpfen die im Nationalsozialismus verfolgten Jenischen um die Anerkennung als fünfte nationale Minderheit. Erst kürzlich übergaben sie dem Bundesinnenministerium mehrere Gutachten, mit denen sie ihre Forderung unterstreichen. Auch auf Landesebene suchen sie Gehör für ihr Anliegen und kontaktierten Ende vergangenen Jahres den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein. In einem Brief an eine Vertreterin im Zentralrat der Jenischen in Deutschland erklärte der CDU-Politiker nunmehr, für seine Landesregierung sei es entscheidend, dass die Grundrechte und der Schutz vor Diskriminierung selbstverständlich für alle Menschen gelten. "In diesem Sinne respektieren wir ausdrücklich das Anliegen der Jenischen, ihre Sprache und Kultur sichtbar zu machen", heißt es in dem Brief, der dem SPIEGEL vorliegt. Zur Frage der Anerkennung als nationale Minderheit verwies der Ministerpräsident einer schwarz-roten Koalition indes auf die Zuständigkeit des Bundes. "Wir verfolgen die Debatte mit Aufmerksamkeit und gegen davon aus, dass die Bundesregierung die von Ihnen zur Kenntnis gegebenen neuen wissenschaftlichen Gutachten sorgfältig prüft", so Rhein in seinem Schreiben vom 20. Dezember 2025. Bislang geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Jenischen nicht durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte vom Mehrheitsvolk unterscheiden und somit nicht alle Kriterien zur Anerkennung erfüllen. Dem wird in den jüngst vorgelegten Gutachten widersprochen, die im Auftrag des Zentralrats von Experten zur Geschichte, Kultur, Sprache und zur Bedeutung des Volks der Jenischen erstellt wurden. In der Bundesrepublik gelten offiziell bislang Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma als nationale Minderheiten. Unter anderem werden sie mit Bundesmitteln zum Erhalt ihrer Sprache und Traditionen gefördert. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius (CSU), bestätigte jüngst den Eingang der Gutachten der Jenischen und erklärte gegenüber dem SPIEGEL, eine Auswertung der erhaltenen Materialien stehe noch aus. "Bis auf Weiteres gilt die bisherige Position der Bundesregierung", so Fabritius. Die Wurzeln der Jenischen, die als "Landfahrer" diskriminiert wurden, gehen mutmaßlich bis ins Mittelalter zurück. Schätzungsweise 200.000 Jenische sollen nach Angaben des Zentralrats der Jenischen in Deutschland leben. Den Jenischen gemein ist demnach "das Ausüben eines Wanderhandwerks, das Altwarensammeln und der Hausierhandel über die Jahrhunderte hinweg". Traditionell hätten sie etwa als Artisten, Musiker, Puppenspieler, Gaukler, Korbflechter, Schrottsammler, Antiquitätenhändler oder Wanderhandwerker gearbeitet. Im Dritten Reich wurden sie verfolgt, in Konzentrationslagern verschleppt und ermordet. In der Schweiz werden die Jenischen seit Längerem als Minderheit anerkannt. Aus Kreisen der Jenischen wird neben dem Beispiel der Eidgenossenschaft auch darauf hingewiesen, dass in Österreich – vor allem in Tirol – seit längerer Zeit Bemühungen laufen, die Jenischen als nationale Minderheit anzuerkennen. Das Bundesinnenministerium erklärte kürzlich gegenüber dem SPIEGEL, es bewerte "grundsätzlich nicht die Minderheitenangelegenheiten anderer Staaten, die gegebenenfalls auch andere Kriterien für die Anerkennung als nationale Minderheit nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats zugrunde legen".