Datum07.01.2026 09:43
Quellewww.zeit.de
TLDRDer AfD-Politiker Daniel Halemba steht vor dem Amtsgericht Würzburg wegen Vorwürfen wie Volksverhetzung, Geldwäsche und Nötigung. Der 24-Jährige beteuert seine Unschuld und hofft auf einen Freispruch, während seine Verteidigung eine politische Motivation hinter dem Verfahren sieht. Er soll auf seiner Geburtstagsfeier ein Lied einer Neonazi-Band abgespielt haben, das Hass gegen Türken schürt. Halemba wird zudem beschuldigt, Geld aus Betrügereien gewaschen zu haben. Der Prozess umfasst acht Verhandlungstage bis Ende Januar.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Umstrittener AfD-Politiker“. Lesen Sie jetzt „Von Geldwäsche bis Volksverhetzung - Halemba vor Gericht“. Mehr als eineinhalb Jahre nach der Anklage hat vor dem Amtsgericht Würzburg der Prozess gegen den umstrittenen AfD-Politiker Daniel Halemba begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bayerischen Landtagsabgeordneten Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchte Nötigung vor. Halemba hat bisher stets seine Unschuld beteuert. Ob sich der 24-Jährige vor dem Jugendschöffengericht zur Sache einlassen wird, war zunächst unklar. Pressevertretern sagte der Landtagsabgeordnete vor Beginn der Verhandlung am Mittwoch, er hoffe auf einen Freispruch: "Heute kann ich endlich Gerechtigkeit erfahren." Die Verteidigung bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Neben Halemba ist ein weiterer Mann angeklagt, der zusammen mit dem 24-Jährigen unter anderem einen Anwalt bedroht und dessen Kanzleitür beschädigt haben soll. Diffizil: Dieser Anwalt, ein AfD-Mitglied, vertritt den Mitangeklagten vor der Kammer, ist zugleich mutmaßlich ein Geschädigter. Laut Staatsanwaltschaft soll auf Halembas Geburtstagsfeier im Juli 2022 ein Lied einer Neonazi-Band gespielt worden sein, das zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstachelt. Halemba, Spitzenkandidat der AfD Würzburg für die Kommunalwahl in Bayern im März, argumentierte vor Prozessbeginn stets, er sei zur fraglichen Zeit bei der Feier überhaupt nicht anwesend gewesen. Für die Anklage ist das Abspielen des Liedes ein Fall von Volksverhetzung. Halemba soll zudem einen Zeugen in dem Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeschüchtert haben. Die Behörde wirft dem 24-Jährigen darüber hinaus vor, einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum transferiert zu haben. Das Geld soll aus Betrügereien Dritter stammen, Halemba soll für den Transfer eine Provision bekommen haben - der Vorwurf lautet auf Geldwäsche. Insgesamt hat die Jugendkammer acht Verhandlungstage bis zum 29. Januar terminiert. Der Prozess findet vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines damaligen Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt. Halemba gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD. Die AfD-Fraktion im Landtag hat sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr. Sollten das Gericht in seinem Urteil einige Vorwürfe als erwiesen ansehen, sind sowohl eine Haft- als auch eine Geldstrafe denkbar. Möglich wären aber auch Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden, ein Extremismus-Präventionskurs oder das Schreiben eines Aufsatzes über die Verfehlungen. © dpa-infocom, dpa:260107-930-507145/2