Datum20.10.2025 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRAm Montag verkündet das Landgericht ein Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Awo-Tochter Awo Protect, der wegen Untreue, Betrug und Insolvenzverschleppung angeklagt ist. Während die Anklage eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren fordert, plädiert die Verteidigung auf maximal ein Jahr Bewährung. Der Skandal um die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt, der 2019 begann, beinhaltet überhöhte Gehälter und Scheinanstellungen. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt einen Zivilprozess zur Rückforderung von 2,6 Millionen Euro.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Arbeiterwohlfahrt“. Lesen Sie jetzt „Prozess um Awo-Tochterfirma geht zu Ende“. Im Zuge der juristischen Aufarbeitung des Skandals um die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) will das Landgericht am Montag (15.00 Uhr) ein Urteil verkünden. Angeklagter in diesem knapp sechs Monate dauernden Prozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer ist der ehemalige Geschäftsführer einer Awo-Tochterfirma. Ihm wird Untreue, Betrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Die Anträge von Staatsanwalt und Verteidigung liegen weit auseinander. So plädierte der Anklagevertreter auf eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Rechtsanwälte des Mannes beantragten eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr. Ursprünglich hatte das Urteil bereits Ende September verkündet werden sollen, unter anderem wegen weiterer Beweisanträge der Verteidigung verzögerte sich dies jedoch. Die vom Angeklagten geleitete Awo Protect gGmbH wurde 2017 gegründet, um Flüchtlingsunterkünfte zu schützen. Der damalige Geschäftsführer soll der Firma "rechtswidrig Vermögenswerte entzogen haben", wirft ihm die Anklage vor, und zwar durch überhöhte Rechnungen und Scheinarbeitsverträge. Als die Firma 2019 insolvent war, soll er versucht haben, dies zu vertuschen. Zudem läuft derzeit noch ein Zivilverfahren am Frankfurter Landgericht, in dem die Stadt Frankfurt von der Awo Geld zurückverlangt. Insgesamt beläuft sich die Klage auf rund 2,6 Millionen Euro. Weiterhin nicht begonnen hat der Hauptstrafprozess gegen das Ehepaar, das die Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden führte. Der Awo-Skandal um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und Scheinanstellungen war 2019 ins Rollen gekommen. Der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wurde wegen Vorteilsannahme verurteilt und musste seinen Posten räumen. Seine frühere Partnerin wurde wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. © dpa-infocom, dpa:251020-930-182356/1