Datum05.01.2026 16:38
Quellewww.spiegel.de
TLDREin 50-jähriger Langzeitstudent aus Rheinland-Pfalz erhielt kein Wohngeld, da er seit 26 Jahren ohne Abschluss immatrikuliert ist. Das Verwaltungsgericht Mainz wies seine Klage ab und bestätigte, dass sein Studium nicht ernsthaft betrieben werde, was eine missbräuchliche Nutzung von Wohngeld darstelle. Der Mann hatte mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen und überschritt deutlich die Regelstudienzeit. Gründe für die Verzögerung, wie gesundheitliche Probleme, wurden nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
InhaltWeil ein Mann aus Rheinland-Pfalz seit 26 Jahren ohne Abschluss in verschiedenen Studiengängen eingeschrieben ist, wird sein Antrag auf Wohngeld abgelehnt. Der 50-Jährige klagte dagegen, ein Gericht bestätigte nun das Vorgehen. Nach 26 Jahren Studium hat ein 50-jähriger Langzeitstudent aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab, nachdem der Dauerstudent im März 2024 die Leistung beantragt hatte, teilte das Gericht mit . Die zuständige Behörde lehnte den Wohngeldantrag als rechtsmissbräuchlich ab, weil der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Wohngeld werde missbräuchlich genutzt, wenn erwerbsfähige Antragsteller keine zumutbare Arbeit aufnähmen oder nicht anderweitig ihr Einkommen erhöhten. Dies treffe hier zu, weil der Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung sein Studium nicht ernsthaft betrieben habe. Der Mann studierte demnach bereits seit 26 Jahren und hatte mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen. In seinem derzeitigen Studium befand er sich im 14. beziehungsweise 15. Fachsemester und soll damit die Regelstudienzeit von jeweils sechs Semestern deutlich überschritten haben. Dass er etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren könne, habe der Mann nicht belegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.