Extremismus: Beschwerde gegen Antisemitismusbeauftragten zurückgewiesen

Datum14.10.2025 18:41

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Bundesinnenministerium hat die Dienstaufsichtsbeschwerde der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich gegen den Antisemitismusbeauftragten Felix Klein zurückgewiesen. Klein hatte Liebich kritisiert, da sie Jüdinnen und Juden sowie gläubige Menschen verhöhne. Liebich, die eine Haftstrafe in Chemnitz antreten sollte, war wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Ministerium sah keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung durch Klein. Liebich hatte ihren Geschlechtseintrag geändert und den Namen in Marla Svenja geändert.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Extremismus“. Lesen Sie jetzt „Beschwerde gegen Antisemitismusbeauftragten zurückgewiesen“. Das Bundesinnenministerium hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde der gesuchten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich gegen den Antisemitismusbeauftragten des Bundes, Felix Klein, zurückgewiesen. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Zuvor hatte die "Rheinische Post" berichtet.  Klein hatte Liebich öffentlich mit der Aussage kritisiert, die Person "verhöhne nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern alle gläubigen Menschen". Er hatte damit auf einen X-Post des Accounts Marla Svenja Liebich reagiert, in dem behauptet wurde, Liebich habe einen Antrag auf koschere Verpflegung im Strafvollzug gestellt. Begründet wurde dies damit, gläubige Jüdin zu sein. Liebich hatte Ende August eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten sollen, erschien dort jedoch nicht. Seitdem wurden über den X-Account Marla Svenja Liebich zahlreiche Posts mit dem Hashtag #MarlaRennt abgesetzt. Laut "Rheinischer Post" verschickte das Bundesinnenministerium am 13. Oktober ein Antwortschreiben an Liebich bezüglich der Beschwerde. Daraus gehe hervor, dass Liebich Klein vorgeworfen habe, seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Das Ministerium stelle jedoch fest, dass die Aussage Kleins keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung erkennen lasse. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sei unbegründet. Liebich war 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen. © dpa-infocom, dpa:251014-930-162656/1