Beschwerde eingelegt: Geräumtes Hochhaus: Stadt Dortmund will Revision

Datum05.01.2026 13:46

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Stadt Dortmund hat Beschwerde gegen ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts eingelegt, das die Räumung des Hochhauskomplexes "Hannibal" vor über acht Jahren für nicht rechtens erklärten. Das Gericht stützte sich auf ein Gutachten, das keine unmittelbare Brandgefahr für die Bewohner zum Räumungszeitpunkt feststellte. Nachdem die Dortmunder Feuerwehr 2017 zur Räumung duech mehrere Brandschutzmängel angeordnet hatte, kam es national zu Schlagzeilen, insbesondere nach dem Londoner Hochhausbrand.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Beschwerde eingelegt“. Lesen Sie jetzt „Geräumtes Hochhaus: Stadt Dortmund will Revision“. Die Stadt Dortmund will den juristischen Streit um die schnelle Räumung des Dortmunder Hochhauskomplexes "Hannibal" vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tragen. Nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 12. November 2025 hat die Stadt Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision eingelegt. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin ist das Rechtsmittel bereits am 18. Dezember in Münster eingegangen. Der 7. Senat des OVG hatte entschieden, dass die Räumung vor über acht Jahren nicht rechtens war. Das Gericht hatte sich der Meinung eines Gutachters angeschlossen. Der hat festgestellt, dass zum Räumungszeitpunkt aus Sicht des Brandschutzes keine unmittelbare Gefahr für die Bewohner bestand. Zwar hatte der Experte - wie die Berufsfeuerwehr - zahlreiche Brandschutzmängel in dem Gebäude gesehen. Diese hätten aber zeitnah vom Besitzer beseitigt werden können. Die Dortmunder Feuerwehr hatte dies anders bewertet und 2017 die sofortige Räumung des Gebäudes mit seinen 400 Wohnungen angeordnet.  Dieser Schritt hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Kurz vor der Räumung in Dortmund hatte es im Juni 2017 einen Hochhausbrand in London mit 72 Toten gegeben. Der im 4. Stockwerk ausgebrochene Brand hatte sich rasend schnell über die Fassade des 24-stöckigen Sozialbaus ausgebreitet. Dabei hatte vor allem die Fassadenverkleidung eine fatale Rolle gespielt und als Brandbeschleuniger gewirkt. Die Stadt Dortmund hatte dem Gutachter in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG wiederholt widersprochen. Aus der Sicht der Berufsfeuerwehr hat der Experte in seinem Gutachten falsche Maßstäbe angelegt. Das Gericht wiederum hatte der Stadt bei der Vielzahl der entdeckten Mängel vorgeworfen, wegen der sich damals entwickelten Dynamik einen klaren Blick verloren zu haben. © dpa-infocom, dpa:260105-930-500494/1