Datum05.01.2026 08:43
Quellewww.zeit.de
TLDRBrigitte Macron, die Frau des französischen Präsidenten, hat zehn Personen wegen Cybermobbings verklagt, die behaupteten, sie sei transsexuell und habe Kinder verführt. Diese Verschwörungserzählungen wurden hauptsächlich in sozialen Medien verbreitet. Der Prozess endete im Oktober, ein Urteil wird für den 5. Januar 2025 erwartet. Brigitte Macron hat bereits 2021 gegen ähnliche Behauptungen geklagt. Cybermobbing wird zunehmend als ernstes Problem wahrgenommen, insbesondere gegenüber vulnerablen Gruppen wie trans Menschen.
InhaltEine Verschwörungserzählung behauptet, die Frau des französischen Präsidenten sei transsexuell. Brigitte Macron geht dagegen vor. Jetzt soll es ein Urteil geben. Die First Lady von Frankreich hat zehn Menschen wegen Cybermobbings verklagt. Diese hatten behauptet, Brigitte Macron sei eigentlich ein Mann und verführe Kinder. Im Oktober endete die Verhandlung, am 5. Januar soll ein Urteil fallen. Worum es in dem Fall geht. Die Angeklagten behaupten, Brigitte Macron sei transsexuell und pädophil. Ihre Erzählung lautet: Die Frau von Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron sei eigentlich ein Mann, der sich habe umoperieren lassen. Sie heiße eigentlich Jean-Michel und sei Brigittes Bruder, lebe aber unter falscher Identität. Ihre Kinder aus ihrer ersten Ehe habe sie nicht selbst zur Welt gebracht, und ihr erster Ehemann sei eine Erfindung der französischen Geheimdienste. Außerdem habe sie Macron als Minderjährigen verführt, als sie noch ein Mann gewesen sei. Und Emmanuel Macron sei eigentlich homosexuell. Das Ziel des Komplotts sei es, das zu kaschieren. Die Anhänger und Verbreiter dieser Verschwörungserzählung stützen sich auf angebliche Recherchen rechtsextremer Portale. Diese Behauptungen stellten die Angeklagten sowie eine US-amerikanische Influencerin öffentlich in den sozialen Medien auf und verbreiteten sie weiter. Brigitte Macron reichte bereits 2023 Klage wegen Cybermobbings gegen die Angeklagten ein. Verhandelt wurde in Paris am 27. und 28. Oktober 2025. Die Angeklagten verteidigten sich vorwiegend mit dem Argument der Satirefreiheit und ihrer geringen Reichweite, mit der sie kaum etwas angerichtet haben könnten, wie die französische Zeitung Le Monde berichtet. Die Herausforderung der Anklage ist es, den Beteiligten eine böswillige Absicht nachzuweisen. Vor Gericht stehen acht Männer und zwei Frauen im Alter von 41 bis 60 Jahren. Ihnen droht in dem Prozess nach französischem Recht bis zu zwei Jahre Haft und ein Bußgeld von 30.000 Euro. Zu den Angeklagten gehört zunächst die erste Verbreiterin der Verschwörungserzählungen, Delphine Jégousse. Sie hatte der Erfinderin der Verschwörungserzählung, Natacha Rey, ihre erste Plattform geboten. Diese hatte bis Dezember 2021 zahlreiches Material zusammengetragen und behauptet, damit belegen zu können, dass Brigitte Macron nicht die sei, die sie ausgebe zu sein. Jégousse streamt unter dem Pseudonym Amandine Roy auf YouTube, wohin sie Rey einlud – und vier Stunden lang reden ließ. Über zahlreiche Abonnenten und Kritik in großen Zeitungen an dem Video verbreitete sich die Verschwörung. Rey und Jégousse waren in einem ersten Verfahren zunächst wegen Verleumdung verurteilt, von einem Berufungsgericht in zweiter Instanz aber freigesprochen worden, weil ihnen die böswillige Absicht nicht nachgewiesen werden konnte. Macron und ihr Bruder legten Berufung ein, das Verfahren läuft vor dem obersten Berufungsgericht. Ein zweiter bekannter Angeklagter im aktuellen Verfahren ist der Verschwörungserzähler Aurélien Poirson-Atlan, der unter dem Pseudonym Zoe Sagan auftritt. Zu der Reihe der Verschwörungserzähler gehört laut Le Monde auch der Angeklagte Bertrand Scholler. Der bekannte rechtsextreme Journalist Xavier Poussard ist nicht Teil der Anklage, obwohl er die Verschwörungserzählung maßgeblich über eine US-Influencerin in den USA verbreitet hatte. Le Monde zitiert eine Quelle, nach der ihm die Böswilligkeit, die für eine Klage wegen Verleumdung zentral ist, als Journalist schwer nachweisbar wäre. Die anderen Personen sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Brigitte Macron erschien in Paris nie selbst vor Gericht. Bei einer Polizeianhörung im Élysée-Palast 2024 sagte sie aber nach Angaben von Le Monde: "All diese Anschuldigungen haben starke Auswirkungen auf mein Umfeld und mich selbst." Während all ihrer Auslandsaufenthalte sei sie darauf angesprochen worden. "Es gibt keinen Ehepartner eines Staatsoberhauptes, der davon nichts weiß." Dennoch gab es auf ihren Wunsch demnach keine Untersuchung ihres psychischen Zustands infolge der Gerüchte. Letzteres ist eine Herausforderung für den Prozess: Denn für den Tatbestand des Cybermobbings muss bewiesen werden, dass die Aussagen zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen des Opfers führen, welche die Gesundheit beeinträchtigen. Um das zu belegen, sagte Macrons Tochter über ihren psychischen Zustand aus, der sich über die Gerüchte stark verschlechtert haben soll, wie Le Monde berichtet. Brigitte Macron lebe in ständiger Angst. Neben dem Verfahren in Paris, zu dem am 5. Januar ein Urteil gesprochen werden soll, liefen und laufen weitere Verfahren wegen Cybermobbing und Verleumdung, die aus der Familie der Macrons angestoßen wurden. So hatte Brigitte Macron schon 2021 erstmals gegen die Behauptung geklagt, sie sei als Mann geboren worden; ihr Bruder und ihre Kinder klagten ebenfalls. Die Macrons reichten zudem Mitte 2025 eine Klage in den USA ein. Darin verklagen sie die Influencerin Candace Owens wegen Verleumdung. Diese hatte die Verschwörungserzählung aufgenommen und ihren zahlreichen Followern vorgesetzt. Sie sagte, sie würde ihre gesamte Reputation dafür aufs Spiel setzen, dass Brigitte Macron in Wahrheit ein Mann sei, und drehte zahlreiche Videos mit der gleichen Behauptung. Sie stammt aus dem Umfeld der Maga-Bewegung aus den USA. Für eine Verhandlung müssten die Macrons persönlich erscheinen. Cybermobbing ist ein zunehmendes Problem, nicht nur in Frankreich. In Deutschland gibt jeder zweite Jugendliche an, Cybermobbing mitzubekommen, 16 Prozent waren schon einmal Opfer. Cybermobbing beschreibt die Einschüchterung und Demütigung einer Person durch wiederholte Nachrichten, Spott, Drohungen oder Beleidigungen im Internet, die zumeist von einer Gruppe ausgeführt werden und sich gegen ein einzelnes Opfer wenden. Im französischen Recht muss für eine Verurteilung nachgewiesen werden, dass die "Belästigung einer Person durch wiederholte Äußerungen oder Verhaltensweisen … eine Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen zum Ziel oder zur Folge haben und zu einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit" führt. Nachgewiesen werden kann auch, dass die Würde des Opfers verletzt oder eine einschüchternde, feindselige oder beleidigende Situation für das Opfer geschaffen wurde. Zugleich muss die Absicht hinter dem Mobbing belegt werden. Es gibt einige ähnliche Fälle. Der bekannteste Fall von Cybermobbing mit Transidentität ist der der Boxerin Imane Khelif aus Algerien. Sie hatte nach den Olympischen Spielen 2024 in Paris bei der Pariser Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Sie klagt gegen Cybermobbing aufgrund des Geschlechts, der öffentlichen Beleidigung und des öffentlichen Aufrufs zur Diskriminierung. Gerade trans Menschen sehen sich tatsächlich besonders viel (Cyber-)Mobbing ausgesetzt. Vor allem wegen queerfeindlicher Stereotype gegenüber trans und inter Personen ist die Behauptung einer falschen trans Identität so brisant. Menschen, die unter Depressionen leiden und Suizidgedanken haben, finden bei der Telefonseelsorge online oder telefonisch unter den kostenlosen Hotlines 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 rund um die Uhr Hilfe. Die Beratungsgespräche finden anonym und vertraulich statt. Angehörige, die eine nahestehende Person durch Suizid verloren haben, können sich an den Agus-Verein wenden. Der Verein bietet Beratung und Informationen an und organisiert bundesweite Selbsthilfegruppen.