Nach fataler Panne: Neues Download-System für Abi-Aufgaben ab 2026 an Gymnasien

Datum05.01.2026 05:00

Quellewww.zeit.de

TLDRAb 2026 wird ein neues Download-System für Abitur-Aufgaben an Gymnasien eingeführt, nachdem es 2023 zu einer Panne kam. Bankt von dem Übergang von G8 zu G9 entfällt in diesem Jahr ein regulärer Abi-Jahrgang, sodass nur etwa 5700 Schüler betroffen sind. 2027 sollen alle Gymnasien das neue System nutzen. Die positiven Erfahrungen der Weiterbildungskollegs im vergangenen Jahr sollen als Grundlage für die Implementierung dienen. Schulministerin Dorothee Feller kündigte eine Neuausschreibung des Dienstleisters an.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach fataler Panne“. Lesen Sie jetzt „Neues Download-System für Abi-Aufgaben ab 2026 an Gymnasien“. Nach positiven Erfahrungen an den Weiterbildungskollegs im Herbst sollen in diesem Jahr auch die Abitur-Aufgaben für Gymnasien über ein neues Download-System bereitgestellt werden. Das teilte das Schulministerium auf Anfrage mit. Durch ein besonderes Phänomen sind aber nur wenige Abiturienten betroffen. Durch den Wechsel von G8 zu G9, also wieder neun Jahren am Gymnasium, wird es in diesem Jahr keinen regulären Abi-Jahrgang geben. Das Ministerium geht von nur 5700 Schülern aus, die dieses Jahr Abi machen - weil sie etwa die 12. Klasse wiederholen mussten. Zum Vergleich: 2025 machten 68.645 Schüler beim Abi an Gymnasien mit. Das neue Download-System für die zentralen Abiturprüfungen wird dadurch nur an wenigen Standorten genutzt werden. 2027 sind dann alle Gymnasien dran. Im vergangenen Jahr luden schon die 35 Weiterbildungskollegs ("Abendgymnasien") ihre Abschlussprüfungen über das System runter - laut Ministerium ohne Probleme. Die Erfahrungen seien "sehr positiv" gewesen. Hintergrund der Neuerung ist eine folgenschwere Panne im Jahr 2023. Weil das Herunterladen der Prüfungsaufgaben hakte, war der geplante Start der Abitur-Klausuren in sechs Prüfungsfächern verlegt worden. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte damals angekündigt, dass der auslaufende Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister neu ausgeschrieben und ein neues System aufgesetzt werden solle. © dpa-infocom, dpa:260105-930-498542/1