Datum05.01.2026 04:55
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Nordrhein-Westfalen variieren die Gebühren für Bewohnerparkausweise erheblich zwischen den Städten. Während Düsseldorf und Bielefeld 25 bis 30 Euro pro Jahr verlangen, müssen Anwohner in Münster 260 Euro und in Bonn sogar 360 Euro zahlen. Bonn plant eine Senkung der Gebühr bis 2026, während Duisburg möglicherweise eine Erhöhung in Erwägung zieht. Grundsätzlich sollen die neuen Regelungen den Parkdruck auf Anwohner verringern und die Parkplatzsituation verbessern. Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ermöglicht Kommunen mehr Flexibilität bei der Gebührengestaltung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Preise in den Kommunen“. Lesen Sie jetzt „Große Unterschiede bei Gebühren fürs Anwohnerparken“. Wer einen Bewohnerparkausweis benötigt, muss in den größeren Städten in Nordrhein-Westfalen zum Teil tief in die Tasche greifen. Die Unterschiede bei den Gebühren bleiben groß. Mancherorts soll das Parken nun allerdings günstiger werden. Die Kosten für einen Bewohnerparkausweis unterscheiden sich in den nordrhein-westfälischen Großstädten erheblich. In Düsseldorf zahlen Anwohnerinnen und Anwohner bei einer Online-Beantragung 25 Euro pro Jahr, im Bürgerbüro werden 30 Euro fällig. Bielefeld nimmt für den Online-Antrag 26 Euro, für den persönlichen Antrag ebenfalls 30 Euro. In Duisburg kostet der Bewohnerparkausweis derzeit 30,70 Euro pro Jahr. In Essen liegt der Preis bei 75 Euro pro Jahr, in Bochum bei 90 Euro. In Köln richtet sich die Gebühr nach der Fahrzeuglänge. Für einen Jahresausweis liegen die Kosten je nach Größe des Autos zwischen 100 und 120 Euro. Eine dreistellige Summe wird auch in Gütersloh fällig: Jährlich 153 Euro sind hier zu zahlen. In Münster beträgt die Gebühr aktuell 260 Euro pro Jahr. Vergleichsweise hoch ist der Preis in Bonn. Dort kostet ein Bewohnerparkausweis derzeit 360 Euro jährlich. Allerdings hat die Stadt angekündigt, diese Gebühr im Laufe des Jahres 2026 senken zu wollen. Einen etwas anderen Weg geht Aachen: Dort wird die Gebühr seit Mai 2025 nach der Fläche des Fahrzeugs berechnet. Pro belegtem Quadratmeter fallen 30 Euro an, zusätzlich erhebt die Stadt eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro. Grundsätzlich nicht. Mehrere Kommunen teilten auf Anfrage mit, dass für 2026 keine Erhöhung geplant sei - unter anderem Bochum, Düsseldorf, Essen, Gütersloh, Köln und Münster. Bonn will die bislang vergleichsweise hohe Jahresgebühr von 360 Euro im Laufe des Jahres 2026 senken. Dazu arbeitet die Verwaltung an einer neuen Gebührenordnung. Duisburg prüft dagegen derzeit eine mögliche Erhöhung. "Im kommenden Jahr ist beabsichtigt, den politischen Gremien einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, der aktuell erarbeitet wird", hieß es. In einer Bewohnerparkzone dürfen Anwohnende mit Parkausweis zeitlich unbegrenzt oder zu bestimmten Zeiten parken. Für Gäste gilt meist eine Gebührenpflicht oder eine zeitliche Begrenzung. So sollen Dauerparker von außerhalb reduziert und der Parkdruck für die Bewohnerinnen und Bewohner verringert werden. Viele Städte berichten auf Anfrage von positiven Erfahrungen mit dem Konzept. Anwohner haben demnach bessere Chancen, wohnortnah einen Parkplatz zu finden. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist 2024 reformiert worden. Die Städte und Gemeinden haben dadurch mehr Befugnisse erhalten, auch bei den Gebühren für Bewohnerparkausweise. Die Berechnung der Gebühren kann nach verschiedenen Systemen erfolgen. © dpa-infocom, dpa:260105-930-498516/1