Datum04.01.2026 19:06
Quellewww.spiegel.de
TLDRRechtsexperten äußern sich kritisch zum US-Einsatz gegen den venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro, den sie als völkerrechtswidrig erachten. Donald Trump zeige kein Interesse am Völkerrecht, obwohl es grundlegende Prinzipien gibt, die verletzt wurden. Juristen argumentieren, dass militärische Gewalt nur in Selbstverteidigung oder mit UN-Mandat gerechtfertigt ist. Die Situation könnte zu einer Gefährdung internationaler Sicherheitsstandards führen. Experten warnen vor der Normalisierung von Gewaltanwendung, was schwerwiegende Konsequenzen für das Völkerrecht hätte.
InhaltDonald Trump interessiert sich nicht für das Völkerrecht. Doch damit verschwinden die internationalen Regeln nicht. Was Fachleute zum US-Einsatz gegen Nicolás Maduro sagen – und welches Vorbild die Operation hat. Friedrich Merz (CDU) ist Volljurist, aber nicht unbedingt ein Fachmann für das Völkerrecht. Das muss er in seinem Amt auch nicht sein, dafür hat er Experten, hauptsächlich im Auswärtigen Amt. Dennoch wagte sich der Bundeskanzler am Samstag an eine juristische Würdigung der US-Operation zum Sturz des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro. "Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex", ließ sich Merz in einem Statement zitieren. "Dazu nehmen wir uns Zeit." Maduro habe eine "problematische Rolle" gespielt, so Merz, "mit unseligen Allianzen weltweit und durch die Verstrickung Venezuelas in das Drogengeschäft". Das ist eine politische Aussage, die sich mit denen vieler anderer europäischer Spitzenpolitiker deckt. Sowohl die EU-Kommission als auch die Staats- und Regierungschefs der meisten anderen EU-Länder äußern sich ähnlich zurückhaltend – wohl aus Angst, den US-Präsidenten sonst zu verprellen . Dass sich US-Präsident Donald Trump für das Völkerrecht interessiert, darf bezweifelt werden. Er lässt sich für den Einsatz gegen Maduro feiern. Hat also die Macht über das Recht triumphiert? In der Frage der juristischen Einordnung des US-Einsatzes legt sich Kanzler in seinem Statement jednefalls nicht wirklich fest – bis auf einen Hinweis, den mancher für etwas pflichtschuldig halten könnte: "Grundsätzlich müssen im Umgang zwischen Staaten die Prinzipien des Völkerrechts gelten." Der Völkerrechtler Kai Ambos von Universität Göttingen sieht allerdings genau diese Prinzipien durch den US-Einsatz verletzt. Die Aktion sei "völkerrechtswidrig, weil es eigentlich nur zwei Rechtfertigungsgründe für Anwendung militärischer Gewalt gibt", sagte Ambos dem WDR. Entweder sei das die Selbstverteidigung oder ein Mandat der Vereinten Nationen. Für einen Fall der Selbstverteidigung hätte Venezuela vorher die USA angreifen müssen. Das sei offensichtlich nicht passiert, so Ambos, "auch nicht durch irgendwelche Drogenbanden oder Drogenschmuggel". Eine Autorisierung durch den Uno-Sicherheitsrat gebe es auch nicht. "Wir haben ja nicht mal eine Autorisierung durch den amerikanischen Kongress", so der Völkerrechtler. Sein Kollege Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sprach in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" sogar von "Kidnapping". Das amerikanische Militär berufe sich bei seinem Einsatz gegen Maduro auf einen US-Haftbefehl. "Aber das ist nur ein Scheinargument." Ein amerikanisches Gericht könne zwar einen Haftbefehl ausstellen, so Safferling "aber man kann ihn nicht ohne Weiteres einfach im Ausland vollstrecken, sonst verstößt man gegen die Souveränität anderer Staaten". Von einem Angriffskrieg der USA gegen Venezuela wollte Safferling aber ausdrücklich nicht sprechen. Dieser setze nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs "einen sehr viel umfassenderen Angriff auf das ganze Land voraus". Was man in Venezuela gesehen habe, sei eine "sehr gezielte und auch sehr limitierte Kommandoaktion". Die kurzzeitige bewaffnete Auseinandersetzung sei "schon wieder beendet". Auch Mary Ellen O'Connell, Juristin von der Notre Dame Law School im US-Bundesstaat Indiana, sprach nach der Aktion von Kidnapping. "Die Charta der Vereinten Nationen macht sehr deutlich, dass es nur sehr wenige Fälle gibt, in denen ein Land das Recht hat, militärische Gewalt auf dem Territorium eines anderen Landes anzuwenden", sagte O'Connell dem Sender "NBC". "Und es hat niemals das Recht, dies zu tun, um eine Person vor seine Gerichte zu stellen." Die US-Regierung will Maduro in New York vor Gericht stellen, die Anklage lautet unter anderem auf "Drogenterrorismus", zu dem sich Maduro mit Mitverschwörern zusammengeschlossen habe. Das Vorgehen erinnert an den Fall des Machthabers Manuel Noriega in Panama. Dieser war 1989/90 im Rahmen einer US-Invasion gestürzt und verhaftet worden – und dann ebenfalls vor ein US-Gericht gestellt worden. Zweieinhalb Jahre später wurde er verurteilt und kam mit dem Status eines Kriegsgefangenen in US-Haft, wo er 2017 starb. Matthias Herdegen, Völkerrechtler an der Universität Bonn, kann dem Vorgehen von US-Präsident Donald Trump durchaus positive Seiten abgewinnen. Die Operation gegen die "Narko-Diktatur Maduros" sei "ein guter Tag für die geschundene Bevölkerung" und schwäche "die autoritäre Weltachse", so Herdegen auf "X" . Vor "einem Aufschrei gegen USA" sei völkerrechtlich zu klären, so Herdegen, "wer nach dem von Maduro geleugneten Wahlsieg der Opposition legitimer Repräsentant des Volkes ist". Hintergrund hier: Als amtierender Staatschef würde Maduro nach geltender Rechtsauffassung einen weitreichenden persönlichen Schutz vor der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit anderer Staaten genießen. Das heißt, man könnte ihn nur schwerlich anklagen oder inhaftieren. Wäre Maduro kein Staatschef mehr gewesen, würde er sich wohl nicht mehr auf diese Privilegien berufen können. Herdegen erklärte, ansonsten bliebe wegen der "massiven Verletzung von Menschenrechten" noch eine "umstrittene Rechtfertigung als humanitäre Intervention". Selbstverteidigung im Drogenkampf tauge dagegen "sicher nicht als Rechtfertigung" des amerikanischen Einsatzes, so Herdegen. Alain Berset, ausgebildeter Politik- und Wirtschaftswissenschaftler, ist Generalsekretär des Europarates. Die internationale Organisation mit 46 Mitgliedstaaten ist ausdrücklich keine Institution der Europäischen Union. Der frühere Schweizer Bundespräsident erklärte in einem Statement , das Völkerrecht werde "fragil", sobald die Anwendung von Gewalt normalisiert werde. Berset warnte: Es bestehe die Gefahr, dass sich die Polarisierung weiter verschärfe – zwischen den Staaten, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilten, und denen, die ihn für gerechtfertigt hielten. "Diese Spaltungen schwächen die Grundlagen der internationalen Sicherheit." Allzu oft würden "unterschiedliche Maßstäbe angelegt, die eher von strategischen Interessen oder ideologischer Nähe als von gemeinsamen und einheitlichen Rechtsgrundsätzen geprägt sind", so Berset. Das Fazit des Schweizers: "Das Völkerrecht ist universell oder es ist bedeutungslos". Aber noch einmal zum Kanzler und dessen Einschätzung, die juristische Einordnung des US-Einsatzes sei "komplex". Völkerrechtler Safferling warnte in der "Süddeutschen Zeitung": "Wenn wir nicht klar sagen, dass dies ein Bruch des Völkerrechts ist, dann besteht die Gefahr der Gewöhnung. Das wäre kein guter Zustand, weil dann das Erpressungspotenzial mächtiger Staaten weiter zunähme."