Datum03.01.2026 05:27
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Abschiebungen illegaler Migranten aus der EU sind 2025 auf 27 Prozent gestiegen, laut EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Trotz dieses Anstiegs hält er die Maßnahmen für unzureichend. Die EU plant verstärkte Abschiebungen, schnellere Abweisungen von Asylsuchenden mit geringen Erfolgschancen und enge Kooperationen mit Drittstaaten. Zudem sollen Rückführungszentren außerhalb der EU eingerichtet werden. Die Innenminister der EU haben sich auf eine Verschärfung der Migrations- und Asylgesetze verständigt, allerdings muss die endgültige Entscheidung noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden.
InhaltDer Anteil der Abschiebungen bei illegal in die EU eingereisten Menschen ist laut dem zuständigen Migrationskommissar 2025 deutlich gestiegen. Seiner Meinung nach reicht das trotzdem nicht. Die EU-Kommission geht für das abgelaufene Jahr von einem deutlichen Anstieg der Abschiebungen aus der Europäischen Union aus. "Die Abschiebungsrate ist in den ersten drei Quartalen von 19 Prozent im Jahr 2023 auf 27 Prozent im Jahr 2025 gestiegen. Damit werden wir im Jahr 2025 voraussichtlich die höchste Abschiebungsrate seit 2019 erreichen", sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner der "Welt am Sonntag". Dennoch sei dies "bei Weitem noch nicht genug", sagte der Österreicher demnach weiter. Man müsse Einwanderer, die irregulär eingereist sind, auf allen Fronten bekämpfen, sagte der EU-Kommissar. "Das bedeutet konsequente Abschiebungen jener, die das Recht verwirkt haben, in der EU zu bleiben." Es bedeute auch "die rasche Abweisung von Personen mit geringer Aussicht auf Asyl" sowie "eine enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten, damit sich Menschen gar nicht erst auf gefährliche Fluchtrouten begeben." Die Innenminister der EU-Staaten hatten sich Anfang Dezember auch auf den Druck Deutschlands auf eine weitere Verschärfung der Migrations- und Asylgesetze geeinigt. Unter anderem wollen sie den Druck auf abgelehnte Asylsuchende erhöhen und Abschiebungen effizienter abwickeln. Demnach sollen Rückführungszentren in Drittstaaten außerhalb der EU durch die Verordnung möglich werden. In diesen sogenannten Return Hubs sollen ausreisepflichtige Asylsuchende landen, die nicht in ihre Heimat- oder Herkunftsländer abgeschoben werden können. Teil der Einigung ist auch ein "Solidaritätspool" für das Jahr 2026. Neben der EU-weiten Regelung für die Rückführung von Einwanderern ohne Aufenthaltsrecht betrifft die Verständigung neue Asylregeln und eine gemeinsame EU-Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten. Das Vorhaben ist noch nicht endgültig bescjhlossen. Die Unterhändler des Europäischen Rats müssen die Position noch mit dem Europäischen Parlament verhandeln, um die finalen Rechtstexte zu vereinbaren.