Datum03.01.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDREine Spezialeinheit des Regierungspräsidiums Tübingen hat bei Kontrollen von Cannabis-Anbauvereinigungen Verstöße entdeckt, darunter die Abgabe an Nichtmitglieder und Überschreitungen der Höchstabgabemenge. Von insgesamt acht Kontrollen wurden mehrere Verstöße als Ordnungswidrigkeiten eingestuft, während ein Fall zur Staatsanwaltschaft ging. In Baden-Württemberg sind bisher 113 Anträge auf Anbauvereinigungen eingegangen, von denen 33 genehmigt wurden. Schwierigkeiten bei der Antragstellung betreffen unter anderem die Vollständigkeit der Unterlagen und die Einhaltung von Abstandsgeboten zu Schulen und Kindergärten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Legalisierung“. Lesen Sie jetzt „Spezialeinheit deckt Verstöße bei Cannabis-Clubs auf“. Die Droge Cannabis ist seit eineinhalb Jahren teilweise legal, viele Vereine bauen an und geben die Droge an ihre Mitglieder weiter. Eine Spezialeinheit des Tübinger Regierungspräsidiums hat nun bei ersten Kontrollen verschiedenste Verstöße entdeckt. "Es wurden insgesamt acht Vor-Ort-Kontrollen bei sechs Anbauvereinigungen vorgenommen. Die Überwachung erfolgt zum einen durch die – grundsätzlich unangekündigten – Kontrollen, aber auch durch die Anforderung von Unterlagen und Informationen von den Anbauvereinigungen, die dann im Regierungspräsidium Tübingen ausgewertet werden", sagte eine Behördensprecherin. Ein von der Überwachungsbehörde entdeckter Verstoß, der aus Sicht der Behörde eine Straftat darstellen könnte, sei an eine Staatsanwaltschaft übermittelt worden, teilte das Regierungspräsidium Tübingen mit. Es steht der Vorwurf der Abgabe von Cannabis an Nichtmitglieder im Raum. Bei einem weiteren Verstoß handelt es sich um den Verdacht der Überschreitung der monatlichen Höchstabgabemenge von 50 Gramm Cannabis. "Fünf weitere Verstöße wertete die Überwachungsbehörde als Ordnungswidrigkeit. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen", sagte die Tübinger Behördensprecherin. Da die Ordnungswidrigkeitenverfahren erst am Beginn stehen, stehe noch nicht fest, in welcher Form die Verstöße geahndet und welche Höhe gegebenenfalls festgesetzte Verwarnungs- beziehungsweise Bußgelder haben werden. Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft sowie der Strafgerichte. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Anbauvereinigungen hat die Überwachungsbehörde eine eigene Zuständigkeit. Für die Kontrollen wurde eine Überwachungseinheit aufgebaut. Genehmigt werden die Anbauvereine vom Regierungspräsidium Freiburg. Bislang seien 113 Anträge von Cannabis-Anbauvereinigungen aus Baden-Württemberg eingegangen, hieß es von dort. "Wir haben inzwischen 33 Erlaubnisse erteilt. Sieben Anträge wurden wieder zurückgezogen. In sieben Fällen wurde eine versagende Entscheidung getroffen. Damit sind insgesamt 47 Verfahren abgeschlossen", sagte eine Behördensprecherin. "Bei den Antragsunterlagen zeigt sich nach wie vor erheblicher Nachbesserungsbedarf zu Aspekten, die den Anbauvereinigungen von Beginn an Schwierigkeiten bereitet haben", sagte eine Sprecherin des Freiburger Regierungspräsidiums. Das betrifft unter anderem die Vollständigkeit der Unterlagen, die korrekte inhaltliche Ausgestaltung der Satzung und das Einhalten des Werbeverbots. Außerdem gebe es immer wieder Probleme beim Aussuchen des Anbauplatzes - zum Beispiel das Einhalten des Abstandsgebots. "Das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung darf sich nicht in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen befinden", teilt die Sprecherin des Freiburger Regierungspräsidiums mit. Außerdem gebe es Probleme mit Schulungsnachweisen von Präventionsbeauftragten. Auch wurden beispielsweise Sicherheitskonzepte bemängelt. © dpa-infocom, dpa:260103-930-492370/1