»Rechtsextremistischer Verdachtsfall«: AfD Brandenburg nimmt Klage gegen Verfassungsschutz zurück

Datum02.01.2026 20:01

Quellewww.spiegel.de

TLDRDie AfD Brandenburg hat ihre Klage gegen die Einstufung als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" zurückgezogen, was vom Verwaltungsgericht Potsdam bestätigt wurde. Grund für den Rückzieher ist die jetzige Einstufung als "gesichert rechtsextrem", die eine rechtliche Basis für die Klage entfällt. Der BKA-Chef warnte vor möglichen Sicherheitsrisiken, falls die AfD Regierungsverantwortung auf Landesebene übernimmt, da dies den Zugriff auf sensible Informationen betreffen könnte. Die Klage gegen die Einstufung für 2025 bleibt weiterhin anhängig.

InhaltDer Landesverband der AfD Brandenburg hat einst dagegen geklagt, als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" eingestuft zu werden. Nun macht die Partei einen Rückzieher. Ein Ende des Streits ist jedoch nicht in Sicht, und der BKA-Chef warnt. Die AfD in Brandenburg hat eine Klage gegen das Land Brandenburg zurückgezogen. Vor sechs Jahren war die Partei als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" eingestuft worden, nun kann sie wohl juristisch damit leben. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag mit. Die Klage bezog sich auch auf die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2019 und 2020 und dazu gehörenden Pressemitteilungen. Die für den 14. und 15. Januar geplanten Termine zu mündlichen Verhandlungen werden nach Angaben des Gerichts gestrichen. Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, teilte zur Begründung mit: "Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als ›gesichert rechtsextrem‹ haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt." Es gebe keine rechtliche Grundlage mehr für das Verfahren. Die Klagerücknahme sei ein formaler Schritt nach der "politisch motivierten Eskalation", so die Worte des AfD-Politikers. "Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung." Die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" gibt es durch die jeweiligen Verfassungsschutzbehörden bislang für die AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt sowie in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind zudem die Bundespartei sowie die Landesverbände in Bremen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern. Die Klage der brandenburgischen AfD gegen die Einstufung des Landesverbandes als "gesichert rechtsextremistisch"  im Jahr 2025 wird laut Gericht weiterhin überprüft. Ein Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest. Unterdessen hat der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD auf Landesebene vor massiven Sicherheitsrisiken für Deutschland gewarnt. "Die Partei könnte dann Zugriff auf schützenswerte und sensible Daten und Informationen haben, was Auswirkungen auf die übergreifende Zusammenarbeit haben würde", sagte Münch zuletzt dem Berliner "Tagesspiegel"  . Münch sagte mit Blick auf ein solches Szenario, Sicherheitsbehörden des Bundes und anderer Bundesländer müssten dann darüber nachdenken, wie offen bestimmte Informationen noch geteilt werden könnten. Hintergrund sind aktuelle Umfrageergebnisse, denen zufolge es nach den Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dort schwierig sein könnte, ohne die AfD eine Landesregierung zu bilden.