Datum02.01.2026 18:42
Quellewww.zeit.de
TLDRDie AfD Brandenburg hat ihre Klage gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall und die entsprechenden Verfassungsschutzberichte zurückgezogen. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab bekannt, dass die für Januar geplanten Verhandlungen gestrichen wurden. Laut Landesvorsitzendem René Springer ist die Klage obsolet geworden, nachdem die AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wurde. Eine anstehende Klage über diese neue Einstufung im Jahr 2025 bleibt jedoch weiterhin in Prüfung. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Einstufung der AfD“. Lesen Sie jetzt „AfD Brandenburg nimmt Klage gegen Verfassungsschutz zurück“. Die AfD in Brandenburg hat ihre Klage gegen das Land Brandenburg wegen der vor sechs Jahren erfolgten Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgezogen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag mit. Die Klage bezog sich auch auf die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2019 und 2020 und dazu gehörenden Pressemitteilungen. Die für den 14. und 15. Januar geplanten Termine zu mündlichen Verhandlungen werden nach Angaben des Gerichts gestrichen. Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, teilte zur Begründung mit: "Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als "gesichert rechtsextrem" haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt." Es gebe keine rechtliche Grundlage mehr für das Verfahren. Die Klagerücknahme sei ein formaler Schritt nach der "politisch motivierten Eskalation", so die Worte des AfD-Politikers. "Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung." Die Klage der brandenburgischen AfD gegen die Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Jahr 2025 wird laut Gericht weiterhin überprüft. Ein Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest. © dpa-infocom, dpa:260102-930-491838/1