Datum02.01.2026 10:11
Quellewww.zeit.de
TLDREin 75-jähriger Mann aus Waren an der Müritz wurde rechtskräftig zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem er seine Frau in einem Affekt während eines Streits mit einem Küchenmesser tödlich verletzt hatte. Die Tat ereignete sich Ende April, als er sie zwanzigmal ins Gesicht und auf den Oberkörper einstach. Der Mann gab die Tat zu, versuchte danach, Spuren zu beseitigen und offenbarte sich später der Polizei. Angehörige der Frau waren am Prozess beteiligt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil“. Lesen Sie jetzt „Frau mit Messer getötet - Urteil gegen Ehemann rechtskräftig“. Die Verurteilung eines 75-Jährigen aus Waren an der Müritz zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen der tödlichen Messerattacke auf seine Frau ist rechtskräftig. Nach dem Urteil kurz vor Weihnachten wurden innerhalb der vorgesehenen Frist keine Rechtsmittel eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg sagte. Das Gericht hatte den Mann zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Es befand ihn des Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig. Demnach handelte der Verurteilte nach einem Streit aus dem Affekt heraus. Früheren Angaben zufolge ging das Gericht davon aus, dass der Tat "eine starke verbale Kränkung vonseiten des Opfers" vorausging. Demnach habe die Frau dem Mann gesagt, sie habe ihn nicht geliebt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Deutschen früheren Gerichtsangaben zufolge vorgeworfen, Ende April im gemeinsamen Haus in Waren mit einem Küchenmesser zwanzigmal auf Kopf und Oberkörper seiner Frau eingestochen zu haben. Sie starb demnach durch den Blutverlust. Laut Gericht hat der Mann die Tat im Prozess eingeräumt, wie auch schon zuvor bei der Polizei. Früheren Angaben zufolge soll der Mann die Leiche der Frau nach der Attacke in die Dusche des Hauses geschafft und Decken darauf gelegt haben. Zudem habe er versucht, Spuren zu beseitigen. Anfang Mai hielt er sich demnach wenige Nächte in einem Hotel in Trassenheide auf Usedom auf. Dort soll das Paar nach früherer Aussage des Gerichtssprechers zuvor das letzte Mal zusammen Urlaub gemacht haben. Das Verbrechen sei zunächst einige Tage unentdeckt geblieben. Am 4. Mai hatte der Mann sich in Waren zur Polizei begeben und die Tat offenbart. Auch später hat er demnach bei der Polizei die Tat eingeräumt. Angehörige der Frau waren laut Gerichtssprecher als Nebenklage am Prozess beteiligt. © dpa-infocom, dpa:260102-930-489403/1