Datum02.01.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Fall des tödlichen Polizeischusses auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg rechnen Experten mit einer schwierigen Aufklärung. Der Beamte wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt; die Staatsanwaltschaft sieht Hinweise darauf, dass er fälschlicherweise von Notwehr ausging. Die Ermittlungen erfolgen ohne belastbare Beweise, da die Bodycams deaktiviert waren. Lorenz' Familie fordert ein härteres Urteil wegen Totschlags. Zudem wird ein möglicher rassistischer Hintergrund der Schüsse diskutiert, was zu landesweiten Protesten gegen Polizeigewalt führte.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tödliche Polizeischüsse“. Lesen Sie jetzt „Polizist vor Gericht? Schwierige Aufklärung von Lorenz' Tod“. Nach den tödlichen Polizeischüssen auf Lorenz in Oldenburg rechnet Kriminologe Tobias Singelnstein mit einem herausfordernden Verfahren. "Ob der Beamte in dem Moment geglaubt hat, in Notwehr zu handeln, oder nicht, kann man im Nachhinein schwer feststellen", sagte der Professor für Kriminologie und Strafrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Der Polizist schoss in der Nacht zu Ostersonntag mehrfach auf den 21-Jährigen. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal von hinten getroffen und starb im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Das Landgericht Oldenburg wird entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt. Dann säße ein Polizist wegen tödlicher Schüsse auf der Anklagebank. "Das ist eine Ausnahme, das kommt sonst nicht besonders häufig vor", sagte Singelnstein. Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird automatisch ermittelt. Doch die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und Beamten werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung des Experten vor Gericht. Von Beginn an kommt den Kolleginnen und Kollegen des Schützen eine besondere Rolle zu. "Generell ist es so, dass die Polizei in diesen Verfahren eine sehr große Deutungsmacht hat", sagte der Kriminologe. Alle Ermittlungen basieren auf dem Einsatzbericht der Polizei. "Das ist das Erste, was überhaupt in der Akte zu dem Vorfall landet." Im Fall Lorenz übernahm die benachbarte Dienststelle in Delmenhorst die Ermittlungen. Wenn es zu einem Prozess kommen sollte, müssten Polizisten als Zeugen aussagen - gegen einen Mann aus ihrer Dienststelle. "Für die Beamtinnen und Beamte ist es eine herausfordernde Situation, wenn auf einmal ein Kollege auf der Anklagebank sitzt", meint Singelnstein. "Es fällt ihnen sicher nicht leicht, Dinge auszusagen, die sich unter Umständen belastend auswirken." Das sei menschlich nachvollziehbar und gelte in jedem beruflichen Umfeld - doch erst recht bei der Polizei. "Unter Polizistinnen und Polizisten gibt es eine sehr starke innere Verbundenheit", sagte der Wissenschaftler. Das sei im Berufsalltag nützlich, vor Gericht eher hinderlich. "In der Forschung wird das als Korpsgeist oder als Mauer des Schweigens bezeichnet." Das Gericht sei im Falle einer Verhandlung auf die Aussagen angewiesen. "Das ist in so einer Konstellation keine leichte Sache", meint Singelnstein. "Häufig stehen Aussage gegen Aussage, es gibt wenig Sachbeweise und keine Aufnahmen aus Bodycams." Auch im Fall Lorenz teilten die Ermittler bereits mit, dass die Kameras der Polizisten ausgeschaltet waren. Eine entscheidende Frage vor Gericht dürfte sein, ob der Polizist fälschlicherweise von Notwehr ausging. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft glaubte der Schütze, dass er mit einem Messer angegriffen werde. Tatsächlich versprühte Lorenz Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Der 21-Jährige wollte laut Staatsanwaltschaft gerade fliehen, als ihn die Schüsse von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf trafen. Die Ermittler gehen also davon aus, dass sich der Beamte eine Situation anders vorgestellt hat, als sie war. "Das kommt in der Praxis relativ selten vor", sagte Singelnstein. "Der Justiz bleibt wenig anderes übrig, als sich zu überlegen: Glaube ich dem Angeklagten oder glaube ich ihm nicht?" Das hänge von vielen Faktoren ab, Polizisten besäßen grundsätzlich eine hohe Glaubwürdigkeit vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen schließlich zu dem Schluss: Der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich fliehen wollte. Die Behörde erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Der Familie des Getöteten geht das nicht weit genug. Die Angehörigen wollen als Nebenkläger im Prozess auftreten und hoffen auf ein Urteil wegen Totschlags. Die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" befürchtet, dass die Schüsse auf den Schwarzen einen rassistischen Hintergrund haben könnten. "Wir glauben fest daran, dass Lorenz noch leben würde, wenn er weiß gewesen wäre", sagte Suraj Mailitafi von der Initiative nach Bekanntwerden der Anklage. Polizeiforscher Singelnstein betont, dass es bei dem Vorwurf nicht um die möglicherweise problematische Einstellung eines einzelnen Beamten gehe. Die Frage sei vielmehr, ob Polizistinnen und Polizisten Gefahren unter Umständen anders einschätzen. "Wenn etwa People of Color als potenziell gefährlicher wahrgenommen werden, dann kann sich das auf einen Einsatz auswirken – auch wenn die Beamten vor Ort selbst gar keine rassistischen Einstellungen haben." Nach dem Tod von Lorenz gingen bundesweit Menschen auf die Straße, um gegen Polizeigewalt und Rassismus zu demonstrieren. "Die Polizei kann Vertrauen zurückgewinnen, indem sie sich ehrlich und ernsthaft damit auseinandersetzt", betont Singelnstein. "Sie muss sich die Frage stellen, was sie tun kann, damit solche Fälle weniger passieren." Der Wissenschaftler beobachtet, dass bei Polizei und Justiz gerade ein Umdenken stattfindet. "Die Polizei hat schon realisiert, dass Rassismus ein Thema ist, mit dem sie sich auseinandersetzen muss." Aus seiner Sicht sollten Polizistinnen und Polizisten sich in der Ausbildung und in regelmäßigen Fortbildungen mit strukturellem Rassismus auseinandersetzen und ihre Einsätze reflektieren. Auch bei der Justiz entstehe ein anderes Problembewusstsein, stellt der Kriminologe fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gerade ein Urteil nach tödlichen Polizeischüssen auf Mouhamed Dramé in Dortmund überprüft - und das Landgericht Oldenburg entscheidet demnächst über die Anklage im Fall Lorenz. "Es sieht so aus, als fände ein gewisses Umdenken bei den Staatsanwaltschaften statt", sagte Singelnstein. "Dass also ein bisschen genauer und kritischer hingesehen wird und man zur Einschätzung kommt: Das soll in einer Hauptverhandlung untersucht und aufgeklärt werden." © dpa-infocom, dpa:260102-930-488550/1