Vierschanzentournee: Skispringer Zajc wieder disqualifiziert: Rote Karte

Datum01.01.2026 14:46

Quellewww.zeit.de

TLDRSkispringer Timi Zajc wurde beim Neujahrsspringen der Vierschanzentournee in Garmisch-Partenkirchen erneut disqualifiziert, da sein Anzug um vier Millimeter von der Norm abwich. Dies folgt auf eine ähnliche Disqualifikation beim Wettbewerb in Oberstdorf, wo sein Anzug drei Millimeter zu kurz war. Der Vorfall hat Auswirkungen auf die kommenden Wettbewerbe in Innsbruck und Bischofshofen, da Zajc auch dort nicht starten darf. Experten betonen die Wichtigkeit von Regelkonformität und die Frustration über die wiederholten Verstöße.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vierschanzentournee“. Lesen Sie jetzt „Skispringer Zajc wieder disqualifiziert: Rote Karte“. Skispringer Timi Zajc ist auch beim zweiten Wettbewerb der Vierschanzentournee disqualifiziert worden und erhält nun eine Rote Karte. Beim Neujahrsspringen in Garmisch-Partenkirchen wich der Anzug des Slowenen diesmal um vier Millimeter von der Norm ab, weshalb Zajc schon vor seinem ersten Sprung disqualifiziert wurde. "Es kann passieren, aber wenn es das zweite Mal in Folge passiert, muss ich sagen: das darf nicht passieren. Das ist für den Athleten natürlich sehr frustrierend", sagte der deutsche Skispringer Karl Geiger über den erneuten Verstoß seines Widersachers. In Oberstdorf hatte sein Anzug drei Millimeter abgewichen, weshalb der Teamkollege von Dauersieger Domen Prevc nachträglich seinen geteilten zweiten Platz aberkannt bekam. Zajc wurde damit nicht nur für die ersten beiden Springen der Tournee disqualifiziert, sondern wird zusätzlich für die beiden anstehenden Wettbewerbe in Innsbruck (4. Januar) und Bischofshofen (6. Januar) disqualifiziert. "Es ist das einzig Korrekte, dass man der Linie treu bleibt", sagte Ex-Athlet Severin Freund als ZDF-Experte. "Wenn sich der Athlet dann nicht darauf einstellt und der Athlet nicht genug nacharbeitet, ist es die einzig logische Konsequenz, dass man von der Fis weiter bei der Linie bleibt." © dpa-infocom, dpa:260101-930-487313/1