Niederlande: Letzte Silvesternacht mit Böllern in Niederlanden eskaliert

Datum01.01.2026 07:31

Quellewww.zeit.de

TLDRIn den Niederlanden kam es in der Silvesternacht zu zahlreichen schwerwiegenden Vorfällen mit Feuerwerk, darunter mindestens ein Todesfall in Nijmegen und weitere Verletzungen in Aalsmeer. In Amsterdam brannte der Turm der Vondelkirche, was zur Evakuierung umliegender Wohnungen führte. Ab 2026 gilt ein Böllerverbot. Die Polizei war wegen Gewalt und Zwischenfällen stetig im Einsatz. Bürgermeisterin Femke Halsema bezeichnete den Brand als „heftig und schrecklich“ und betonte die Sicherheit der Anwohner als Priorität.

InhaltMindestens ein Toter, Festnahmen, eine brennende Kirche: Polizei und Feuerwehr waren zum Jahreswechsel in den Niederlanden im Dauereinsatz. Ab 2026 gilt ein Böllerverbot. In den Niederlanden ist der letzte Jahreswechsel, bei dem Böller und Raketen erlaubt sind, unruhig verlaufen. In etlichen Städten musste die Polizei in der Silvesternacht wegen Gewalt und Zwischenfällen mit Feuerwerk ausrücken. Es gab Gebäudebrände, Verletzte und Festnahmen.  In der Großstadt Nijmegen an der deutschen Grenze kam ein Mensch bei einem Unglück mit einem Böller ums Leben. Mehrere Medien berichten zudem über einen weiteren Todesfall in der Stadt Aalsmeer, auch hier soll Feuerwerk eine Rolle gespielt haben. In Amsterdam geriet der Turm der Vondelkirche im Stadtzentrum in Brand. Die Spitze des Turms stürzte ein, ein Großaufgebot von Feuerwehrleuten rückte an. Eine große Zahl von Wohnungen in der Umgebung der Kirche wurde evakuiert. Verletzte gab es nach ersten Berichten nicht. Die Behörden warnten vor Funkenflug wegen starken Windes. Die Kirche ist offenbar so stark beschädigt, dass sie komplett einstürzen könnte. Die Ursache des Brandes in dem rund 50 Meter hohen Turm ist noch nicht bekannt. "Es ist ein sehr heftiger und schrecklicher Brand in dieser monumentalen Kirche", sagte die Amsterdamer Bürgermeisterin Femke Halsema laut Medien. "Unsere erste Sorge und Priorität gilt nun dem Wohlergehen und den Häusern der unmittelbaren Anwohner." Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.