Datum01.01.2026 04:01
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Niedersachsen haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, doch nur 1,45 Prozent nutzen diesen. 2023 wurden insgesamt rund 254.000 Tage Bildungsurlaub in Anspruch genommen, hauptsächlich für berufliche Weiterbildung. Der Gesetzesentwurf zur Reform des Bildungsurlaubs, der als "Bildungszeit" neu geregelt werden soll, sieht vor, die Nutzung flexibler zu gestalten und auch Beamte in den Anspruch einzubeziehen. Der Bildungsurlaub besteht seit 1975, doch die Nutzung ist seit Jahren konstant niedrig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Weiterbildung im Job“. Lesen Sie jetzt „Nur wenige Niedersachsen nehmen Bildungsurlaub“. Beschäftigte in Niedersachsen haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr bei voller Lohnfortzahlung. Tatsächlich nutzen dies jedoch nur wenige. Im Jahr 2023 nahmen rund 45.300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bildungsfreistellung in Anspruch, wie das Wissenschaftsministerium mitteilte. Das entsprach 1,45 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land. Seit 2015 lag der Anteil der Nutzenden in keinem Jahr über 1,61 Prozent. In den meisten Jahren bewegte sich die Quote zwischen rund einem und anderthalb Prozent. Während der Corona-Pandemie sank sie zeitweise unter ein Prozent. Daten für die Jahre 2024 und 2025 liegen laut Ministerium noch nicht vor. Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in Niedersachsen seit 1975. Er kann für anerkannte Weiterbildungsangebote mit beruflichem, politischem oder allgemeinem Inhalt genutzt werden. Die Kosten für Kurse und Anreise tragen Beschäftigte in der Regel selbst. Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 254.000 Tage Bildungsurlaub in Anspruch genommen. Am häufigsten handelte es sich um Angebote mit beruflichem Bildungsbezug. Bildungsurlaub ist im niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Arbeitgeber dürfen Anträge ablehnen, wenn im Betrieb eine gesetzliche Obergrenze erreicht ist. Diese liegt beim Zweieinhalbfachen der Zahl der Beschäftigten, maßgeblich ist der Stichtag 30. April. Hat ein Unternehmen an diesem Tag zehn Mitarbeitende, müssen insgesamt nur 25 Tage Bildungsurlaub genehmigt werden – auch wenn sich die individuellen Ansprüche rechnerisch auf 50 Tage summieren. Die Landesregierung plant, den Bildungsurlaub künftig als "Bildungszeit" neu zu regeln. Das entsprechende Gesetz soll in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden. Vorgesehen ist unter anderem, die Bildungszeit flexibler zu gestalten, sodass sie bereits ab einem Tag genommen werden kann. Zudem soll der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter ausgeweitet werden. © dpa-infocom, dpa:260101-930-485417/1