Verwaltungsgericht: Klage gegen Mainzer Stadtratswahl scheitert

Datum14.10.2025 17:48

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Verwaltungsgericht Mainz hat eine Klage gegen die Gültigkeit der Stadtratswahl abgewiesen. Ein Stadtratsmitglied der Freien Wähler hatte argumentiert, dass die gleichzeitige Amtsausübung von Landesministern und Stadtratsmitgliedern problematisch sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass kein Unvereinbarkeitsgrund vorliege. Damit bleibt die Wahl gültig. Eine offizielle Urteilsbegründung steht noch aus.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verwaltungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Klage gegen Mainzer Stadtratswahl scheitert“. Die Mainzer Stadtratswahl wird nicht für ungültig erklärt. Das Verwaltungsgericht in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wies nach Angaben eines Sprechers eine entsprechende Klage eines Stadtratsmitgliedes der Freien Wähler ab. Geprüft wurde, ob Landesministerinnen und Landesminister gleichzeitig auch Stadtratsmitglieder sein dürfen. Nach der Entscheidung des Gerichts gibt es keinen Unvereinbarkeitsgrund.  Das Stadtratsmitglied hatte seine Klage damit begründet, dass etwa die SPD mit Michael Ebling als Innenminister auf Stimmenfang bei der Wahl im vergangenen Jahr gegangen sei. Gleiches gelte für Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) und Familienministerin Katharina Binz (Grüne). Eine offizielle Urteilsbegründung stehe noch aus und werde den Verfahrensbeteiligten in Kürze zugestellt. © dpa-infocom, dpa:251014-930-162496/1