Asylbewerber-Bezahlkarte: Bargeld für Asylbewerber von Verein in Greifswald

Datum31.12.2025 13:17

Quellewww.zeit.de

TLDREin Verein in Greifswald untergräbt die Bezahlkarte für Asylbewerber, die 2025 in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt wird, indem er Bargeld gegen Gutscheine anbietet. Die zweite Vorsitzende von "Greifswald hilft" bezeichnet die Bezahlkarte als verfassungswidrig. Das System soll verhindern, dass Asylbewerber Geld ins Ausland senden, hat jedoch eine Höchstgrenze von 50 Euro monatlich für Barauszahlungen. Das Innenministerium meldet keinen systematischen Missbrauch, sondern betrachtet das Vorgehen des Vereins als Einzelfall.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Asylbewerber-Bezahlkarte“. Lesen Sie jetzt „Bargeld für Asylbewerber von Verein in Greifswald“. Ein Verein in Greifswald zahlt Asylbewerbern Bargeld gegen Gutscheine und unterläuft so ein wichtiges Ziel der 2025 auch in Mecklenburg-Vorpommern eingeführten Bezahlkarte für Asylbewerber. Die zweite Vorsitzende des Vereins "Greifswald hilft" bestätigte das Vorgehen. Zuvor hatte die "Ostsee-Zeitung" berichtet. Demnach kaufen Asylbewerber mit ihrer Bezahlkarte Gutscheine in Geschäften und tauschen diese bei dem Verein in Bargeld ein. Der Verein hält die Bezahlkarte demnach für verfassungswidrig. Die Bezahlkarte war in ganz Deutschland eingeführt worden, um die Auszahlung der Geldleistungen an Asylbewerber unbürokratischer zu gestalten. Zugleich soll damit verhindert werden, dass Asylbewerber Geld in die Heimat schicken. So soll das Zielland Deutschland für potenzielle Asylbewerber weniger attraktiv werden.  Die Höchstgrenze für Barauszahlungen von der Bezahlkarte ist auf monatlich 50 Euro pro Person begrenzt. Überweisungen und Online-Einkäufe sind nach Angaben des Schweriner Innenministeriums nicht möglich. In MV ist die Bezahlkarte seit Sommer flächendeckend im Einsatz, wie das Ministerium weiter berichtete. Mehr als 7.000 Karten seien bisher ausgereicht worden. Missbrauch im Einzelfall könne nicht ausgeschlossen werden, auch unter Mithilfe zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dem Innenministerium lägen jedoch keine Informationen für einen systematischen Missbrauch vor.  Auch zu dem Verein in Greifswald lägen im Ministerium keine Erkenntnisse vor. Weiter teilte das Innenministerium mit: "Dass namhafte Anteile der Leistungsberechtigten sich an einem solchen System beteiligen und namhafte Personenzahlen in der Bevölkerung für solche Umgehungsstrukturen gewonnen werden können, wird seitens des Innenministeriums nicht gesehen." © dpa-infocom, dpa:251231-930-483702/1