Datum30.12.2025 19:08
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Grüne Liga informiert, dass ein Waldstück bei Rohne für den Braunkohlentagebau Nochten gerodet werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat einen einstweiligen Antrag abgelehnt, wodurch der Energiekonzern Leag plant, am 2. Januar mit den Rodungen zu beginnen. Die Eigentümerin des Grundstücks, das seit 2019 an eine Umweltgruppe verpachtet ist, wehrt sich gerichtlich gegen die Enteignung. Das sächsische Oberverwaltungsgericht wies ihre Klage ab und betonte das öffentliche Interesse an der Stromversorgung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bergbau“. Lesen Sie jetzt „Grüne Liga: Wald darf für Tagebau Nochten gerodet werden“. Ein privates Waldstück bei Rohne soll nach Angaben des Umweltnetzwerkes Grüne Liga für den Braunkohlentagebau Nochten weichen. Die Enteignung und Rodung werde nicht vom Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung gestoppt, teilte das Umweltnetzwerk mit. Der Antrag auf Erlass einer solchen Anordnung wurde abgelehnt. Der Gerichtsbeschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Nach Angaben der Grünen Liga soll der Energiekonzern Leag die Rodungen bereits ab dem 2. Januar angekündigt haben. "Mit der heutigen Entscheidung kann der Kohlekonzern am 2. Januar Tatsachen schaffen. Die betroffenen Grundeigentümer werden dennoch eine Verfassungsbeschwerde einreichen", erklärte René Schuster von der Grünen Liga. Bei dem Rechtsstreit geht es um ein privates Waldgrundstück bei Rohne, einem Ortsteil von Schleife (Landkreis Görlitz). Es ist seit 2019 an eine Umweltgruppe verpachtet, die dort eigenen Angaben zufolge Kultur- und Bildungsmaßnahmen organisiert. Der Energiekonzern Leag plant, das Gebiet für die Erweiterung des Tagebaus Nochten abzubaggern. Da die Eigentümerin das Grundstück nicht verkaufen will, beantragte der Energiekonzern eine Grundabtretung zum 1. Januar 2026. Dabei handelt es sich um eine Form der Enteignung im Bergrecht. Das sächsische Oberbergamt gab dem Antrag statt. Dagegen war die Eigentümerin gerichtlich vorgegangen. Die Grundstückseigentümerin scheiterte im Dezember mit einer Klage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG). Unter anderem führte das OVG an, dass das öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Stromversorgung durch die beiden Kraftwerke, für die es keine ausreichende Kohleersatzversorgung gebe, die von der Antragstellerin geltend gemachten Interessen überwiege. Der Braunkohletagebau Nochten wird seit 1968 betrieben und die gewonnene Braunkohle in den Kraftwerken Boxberg und Schwarze Pumpe verstromt. © dpa-infocom, dpa:251230-930-482000/1