Datum30.12.2025 11:59
Quellewww.zeit.de
TLDRNach Weihnachten stellt sich die Frage nach der Entsorgung des Weihnachtsbaums, die in Sachsen je nach Wohnort variiert. Grundsätzlich muss der Baum abgeschmückt und unverpackt sein. Er kann kostenfrei in Wertstoffhöfen abgegeben werden. In Großstädten und Landkreisen gibt es unterschiedliche Regelungen, die beachtet werden sollten. Hierzu gibt es spezifische Informationen, die sich an den jeweiligen Standorten orientieren.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Weihnachtsbaumentsorgung“. Lesen Sie jetzt „Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum?“. Weihnachten ist vorbei und der Baum soll langsam wieder aus dem Wohnzimmer verschwinden. Aber wohin damit? Die richtige Entsorgung hängt in Sachsen vom Wohnort ab - in den Großstädten und Landkreise gibt es unterschiedliche Regelungen. Ein Überblick: Grundsätzlich gilt überall, dass der Weihnachtsbaum abgeschmückt und von jeglichen Lametta-Resten befreit sein muss. Er soll auch unverpackt zur Entsorgung gegeben werden, also nicht in Müllsäcke oder Folien gestopft werden. Überall kann der Baum kostenfrei in Wertstoffhöfen abgegeben werden. Darüber hinaus bestehen folgende regionale Unterschiede: © dpa-infocom, dpa:251230-930-480021/1