Datum30.12.2025 08:59
Quellewww.zeit.de
TLDREin Unternehmer aus Mansfeld-Südharz wurde wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Bewährung verurteilt. Er hatte in 115 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und in 54 Fällen Steuern hinterzogen. Das Hauptzollamt stellte fest, dass die Beschäftigten tatsächlich weisungsgebunden waren, während die Zahlungen teilweise in bar oder über Angehörige abgewickelt wurden. Der Schaden für die Sozialversicherung beläuft sich auf etwa 391.000 Euro, zudem wurden Lohnsteuern von fast 78.000 Euro hinterzogen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bau“. Lesen Sie jetzt „Chef zahlte Schwarzlöhne – Zoll deckt System auf“. Ein Unternehmer aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz ist wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen und wegen Steuerhinterziehung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Halle sprach den Mann wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 115 Fällen und der Steuerhinterziehung in 54 Fällen für schuldig, wie der Zoll mitteilte. Das Urteil sei rechtskräftig. Im Rahmen der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Baufirma war dem Hauptzollamt Magdeburg aufgefallen, dass das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigte, sondern ausschließlich selbstständige Personen beauftragt wurden. Die Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass weisungsgebundene und abhängige Beschäftigungsverhältnisse bestanden. Die Vergütung der Scheinselbständigen sei in bar oder zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen über das Konto von Angehörigen des verurteilten Unternehmers erfolgt, hieß es. Zur Sozialversicherung wurden die Scheinselbstständigen nicht angemeldet. Von Juli 2017 bis Juni 2022 sei ein Schaden für die Sozialversicherung in Höhe von rund 391.000 Euro entstanden, hieß es. Außerdem hinterzog der Unternehmer Lohnsteuerbeiträge in Höhe von knapp 78.000 Euro. Der Sozialkasse im Baugewerbe entstand infolge der Schwarzlohnzahlungen den Angaben zufolge ein Schaden in Höhe von rund 87.000 Euro. © dpa-infocom, dpa:251230-930-479167/1