Datum30.12.2025 06:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Schleswig-Holstein gibt es an Silvester diverse Verbote und Einschränkungen für Feuerwerk. Auf Sylt und in St. Peter-Ording ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern komplett untersagt, mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bei Verstößen. In Städten wie Kiel und Flensburg bestehen Böllerverbotszonen um Kirchen und Krankenhäuser. In Lübeck sind Abstandsregeln zu beachten. Während Amrum und Föhr nur bestimmte Feuerwerkskörper verbieten, hat der Kreis Segeberg keine speziellen Verbotszonen erlassen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Silvester“. Lesen Sie jetzt „Wo Böller und Raketen in Schleswig-Holstein verboten sind“. Der Jahreswechsel naht – viele wollen es an Silvester krachen lassen. Doch in Schleswig-Holstein gibt es Orte, an denen das Böllern und Zünden von Raketen verboten oder eingeschränkt ist. So ist auf Sylt und in der Gemeinde St. Peter-Ording Feuerwerk laut Kreis Nordfriesland komplett untersagt. Auf der Insel gilt generell ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auf Amrum und Föhr sind hingegen nur bestimmte Feuerwerkskörper verboten. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung nach dem bundesrechtlichen Sprengstoffrecht, wie das Amt Föhr-Amrum mitteilte. Wie in den Vorjahren gilt an Silvester und Neujahr ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zu denen auch Raketen gehören. Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude verboten. Auf den Halligen gilt ein Mindestabstand von 300 Metern zum Warftfuß. In den Städten Kiel und Flensburg bestehen Böllerverbotszonen an den im Bundesgesetz benannten Orten, teilte ein Stadtsprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. "Demnach ist gemäß § 23 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten." Die Orte sind demnach über die Stadtgebiete verteilt. Auch in Lübeck gilt die Sprengstoffverordnung. "Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zugrunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern", teilt die Stadt auf ihrer Homepage mit. Auf einer Karte ist dort markiert, in welchen Bereichen der Lübecker Innenstadt das Abbrennen nicht erlaubt ist. In Neumünster sind nach Angaben des Stadtsprechers keine Böllerverbote vorgesehen. Der Kreis Segeberg hat keine Allgemeinverfügung für Böllerverbotszonen erlassen, da es dafür keine rechtliche Grundlage im Landesrecht gibt, erklärte eine Kreissprecherin. Die örtlichen Ordnungsbehörden können jedoch nach dem Sprengstoffrecht Verbote für besonders gefährdete Orte aussprechen – etwa in der Nähe von Reetdachhäusern, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Auch in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön liegt die Entscheidung über Feuerwerksverbotszonen oder andere Einschränkungen – über das Sprengstoffgesetz hinaus – bei den Ordnungsämtern der Städte und Ämter. Im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es laut Kreissprecher zu Silvester keine besonderen Verbotszonen. Es gelten die allgemeinen Regeln: Feuerwerk ist unter anderem in der Nähe von Krankenhäusern, Naturschutzgebieten und Kirchen verboten. © dpa-infocom, dpa:251230-930-478754/1